21.01.2015
PM Hubert Hüppe MdB: Bluttest für Schwangere auf Down-Syndrom des Kindes dient nur der Selektion
Anlässlich von Presseberichten über die möglicherweise kommende Kassenleistung eines Bluttests für Schwangere auf Down-Syndrom ihres Kindes erklärt der Gesundheitspolitiker Hubert Hüppe MdB (CDU): Der Bluttest auf ein mögliches Down-Syndrom des ungeborenen Kindes dient keiner Therapie, sondern der Selektion von Menschen mit Trisomie 21. Er diskriminiert Menschen mit Down-Syndrom.
Daher darf der Test weder von Krankenkassen noch aus öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Nach Daten des Auslandes findet bei über 90 Prozent der identifizierten Kinder mit Down-Syndrom eine Abtreibung statt.
Die laut Presseberichten erwartete Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Erprobung des „Praenatest“ auf Down-Syndrom könnte mittelbar dem Test den Weg in die Frauenarzt-Praxen ebnen. Dadurch wäre eine explosionsartige Zunahme seiner Anwendung zu befürchten. Die Folge wäre, dass Menschen mit Down-Syndrom nicht mehr geboren werden.
Ergänzende Informationen:
Der Test
Ein neues Verfahren gibt Schwangeren risikolos Auskunft über mögliche Erbschäden des Ungeborenen – in vielen Fällen werden die Kassen die Kosten übernehmen. Ist das der erste Schritt zu einer Gesellschaft ohne Menschen mit angeborener Behinderung?
von Ulrich Bahnsen
DIE ZEIT Nr. 04/2015, 22.01.15
Klarstellung des Sachstandes zu Pränatests für Schwangere
Berlin – Zur Berichterstattung der Wochenzeitung „Die Zeit“ über molekulargenetische Tests zur Bestimmung des Risikos von fetaler Trisomie 21 („Der Test“) vom 22. Januar 2015 stellt der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), Josef Hecken, den Sachstand klar, wie auch schon im Dezember des vergangenen Jahres anlässlich der Anfrage der Zeitung im Rahmen der Recherche für den jetzt erschienenen Artikel.
PRESSEMITTEILUNG Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) 22.01.15