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31.05.2021

PM: Embryonenschutz nicht aufgeben: Wissenschaftlicher Fortschritt nicht ohne ethische Grenzen

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Wissenschaftler der Akademie der Wissenschaften Leopoldina und der Union der Deutschen Akademien der Wissenschaften in der vergangenen Woche die Aufhebung des Verbotes der verbrauchenden Embryonenforschung gefordert.

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt Pressesprecherin Susanne Wenzel dazu wie folgt Stellung:

„Seit Jahren sind die Wissenschaftler der Leopoldina als Befürworter der verbrauchenden Embryonenforschung, embryonaler Stammzellforschung und von Verfahren wie der PID bekannt. Erst 2019 wurde ein Fortpflanzungsmedizingesetz gefordert, das die Anwendung neuerer Methoden regelt und den Forschern unbegrenzten Zugriff auf dem menschlichen Embryo erlauben will. Die aktuelle Stellungnahme ist in dieser Hinsicht einzuordnen.

Das Papier will die zentrale Diskussion um den rechtlichen und moralischen Status des Embryos neu entfachen. Dass die „Zellkugel“, wie es geringschätzend im Papier heißt, in der Petri-Schale menschliches Leben ist, zweifeln zwar auch die Verfasser der Stellungnahme nicht an. Gleichzeitig wird aber dort erneut über einen möglicherweise graduellen Würde- und Schutzanspruch gesprochen. Diesmal soll durch das Bundesverfassungsgericht eine diesbezügliche Festlegung erfolgen. Doch auch dort wird man nicht vorbei können an der Tatsache, dass der Mensch sich als Mensch und nicht zum Menschen entwickelt. Dieser Prozess ist kontinuierlich ab der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Zu keinem Zeitpunkt der Entwicklung entsteht etwas völlig Neues. Hierbei ist auch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Fall Brüstle im Oktober 2018 zu berücksichtigen, in dem die Richter feststellten: „Jede menschliche Eizelle vom Stadium ihrer Befruchtung an, jede unbefruchtete menschliche Eizelle, in die ein Zellkern aus einer ausgereiften menschlichen Zelle transplantiert worden ist, und jede unbefruchtete menschliche Eizelle, die durch Parthenogenese zur Teilung und Weiterentwicklung angeregt worden ist, ist ein ,menschlicher Embryo‘…“.

An mehreren Stellen verweisen die Autoren darauf, dass in verschiedenen Ländern deutlich niedrigere bzw. keinerlei Grenzen für die Forschung mit Embryonen bestehen. Dadurch wird die Vernichtung von Embryonen zu Forschungszwecken allerdings nicht ethisch richtig. Bereits in der Vergangenheit hat sich die CDL für Festlegung internationaler Standards in diesem Bereich ausgesprochen, die eine verbrauchende Embryonenforschung, in der menschliches Leben vernichtet wird, ausdrücklich verbieten. Das ist gerade vor dem Hintergrund chinesischer Genediting-Experimente in den vergangenen Jahren geboten. Von deutschen Vertretern der Wissenschaft und der Politik erwarten wir, dass die deutschen Regelungen und die ihnen zugrundeliegenden Werte dabei besonders offensiv vertreten werden.

Schlussendlich betonen die Verfasser der Stellungnahme die in Artikel 5 GG festgeschriebene Forschungsfreiheit, die nicht eingeschränkt werden dürfe. Dabei verkennen die Wissenschaftler nach Ansicht der CDL allerdings, dass die Freiheit der Forschung nicht gleichzusetzen ist mit fehlenden Grenzen. Forschung findet ihre Grenzen sehr wohl nicht nur in ihren Methoden, sondern hat auch moralische Grenzen. Es kann nicht sein, dass eine Gesellschaft ihre ethischen Grundsätze regelmäßig dem Aufkommen neuer Forschungsmöglichkeiten anpassen. Verantwortungsvolle Forschung macht nicht einfach alles, was möglich ist, sie richtet sich vielmehr in ihrer Suche an ethischen Grenzen aus. Wo das nicht geschieht, wird der Mensch auf geradezu unmenschliche Weise instrumentalisiert zugunsten des wissenschaftlichen Fortschritts.

Die CDL  kritisiert die  einseitige  und Interessen gesteuerte  Analyse und den Forderungskatalog der Leopoldina scharf. Vertretbaren Fortschritt kann es  nicht geben, wenn dabei grundlegende Werte wie Menschenwürde und Grundrechte wie das Recht auf Leben eklatant bestritten oder missachtet werden.“

 

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