02.12.2014
PM: Christdemokraten für das Leben lehnen Rezeptfreiheit für die „Pille danach“ ab
„Pille danach“ (Ella One) ist keine harmlose „Lifestyle-Pille“, sondern gefährdet die Gesundheit der Frau und kann Frühabtreibung ermöglichen.
Nordwalde. Die geforderte Rezeptfreiheit der „Pille danach“ wird von den Christdemokraten für das Leben (CDL) energisch abgelehnt, so die Bundesvorsitzende der CDL, Mechthild Löhr in einer Stellungnahme.
„Der Europäische Arzneimittelausschusses EMA hatte erst vor wenigen Tagen empfohlen, die „Pille danach“ (Ella One) völlig aus der Rezeptpflicht zu entlassen. Bevor nun die EU-Kommission überhaupt entschieden hat, ob und wann sie dieser radikalen Liberalisierung zustimmt, wird leider vorauseilend in Deutschland von SPD und CDU-Vertretern im Gegensatz zur hier geltenden Rechtslage bereits Einverständnis signalisiert, die bisherige ärztliche Beratungs – und Rezeptpflicht abzuschaffen.
Als Christdemokraten für das Leben warnen wir mit wichtigen Gründen vor den Folgen der drohenden Freigabe der „Pille danach“.
Die „Pille danach“ (Ella One) wird vom Monopolisten und Entwickler HRA Pharma hergestellt, der auch als Auftraggeber oder durch seine wiss. Beiräte die meisten der bisherigen internationalen Studien mitverantwortet. Der Gründer von HRA Pharma André Ulmann war zuvor auch der Entwickler der Abtreibungspille Mifegyne (RU486), die auf Mifepriston basiert, einem verwandten Wirkstoff von Ulipristalacetat (UPA), und die bereits jetzt weltweit das wohl am häufigsten verwendete „pharmakologische Abtreibungsmittel“ ist. Die zur gleichen Substanzgruppe wie Mifegyne gehörende Pille "Ella One" ist keinesfalls ein harmloses „Medikament“ zur „Nachverhütung“, sondern gefährdet durch die sehr hohe Hormondosis die Gesundheit der Frau und verhindert, je nach Zykluszeitpunkt bei der Einnahme, nicht nur Eisprung (Ovulationshemmung), sondern auch die Einnistung des Embryos in die Gebärmutter (Nidationshemmung).
Die meisten Studien beruhen auf Untersuchungen der Wirkung der Pille; also, ob die Schwangerschaft verhindert wird. Es wird aber nicht untersucht, wie dieses Ziel letztendlich erreicht wird. Sowohl Hersteller wie auch die meisten Anwender interessiert vor allem nur im Ergebnis, daß keine Schwangerschaft entsteht oder fortgesetzt wird. Bei mehreren der dürftigen Studien, die eine ethische Unbedenklichkeit der "Pille danach" nachweisen wollen, taucht der Name einer Ärztin regelmäßig als Autorin auf: Frau Gemzell Danielsson, die als Präsidentin der "Fiapac" amtiert - der "International Federation of Professional Abortion and Contraception Associates" - die für Abtreibung und gegen gesetzlichen Schutz ungeborener Kinder sowie für die Freigabe der "Pille danach" ohne jede Rezeptpflicht seit langem international vehement eintritt. Gemzell Daniellson ist nach eigenen Angaben Mitglied des Advisory Boards des Herstellers HRA Pharma, dem Hersteller von "Ella One" und "PiDaNA". Erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit und Wissenschaftlichkeit solcher Untersuchungen sind also angebracht, denn auch andere Studienverfasser sind für HRA Pharma schon gegen Honorar tätig gewesen.
Wenn heute von Befürwortern der „Pille danach“ die angebliche nicht abtreibende Wirkung der Mittel behauptet wird, ist dies sicher nicht im medizinischen Sinne, sondern leider nur rein formal-rechtlich zutreffend: Die heutige Rechtslage in Deutschland hierzu gründet sich auf § 218 (1): „Handlungen, deren Wirkung vor Abschluss der Einnistung des befruchteten Eies in der Gebärmutter eintritt, gelten nicht als Schwangerschaftsabbruch im Sinne dieses Gesetzes.“
Damit ist der Embryo in den ersten zwei Wochen der Schwangerschaft rechtlich schutzlos, und es kann weiter sogar behauptet werden, dass in dieser Zeit keine Abtreibung stattgefunden hat, obwohl ein Embryo durch einmalige Einnahme einer "Ella One"-Pille getötet wurde. Dabei ist vom medizinisch-wissenschaftlichen Zeitpunkt allen Beteiligten klar, daß mit der Befruchtung und Verschmelzung mütterlichen und väterlichen Erbgutes, ein neuer, einzigartiger und unverwechselbarer Mensch mit einer einzigartigen, individuellen DNA entstanden ist. Da die „Pille danach“ unkontrolliert und bis zu fünf Tagen nach der Empfängnis eingenommen, sowohl schwangerschaftsverhütend als auch nidationshemmend, d.h. frühabtreibend wirkt, darf sie auch zukünftig nicht rezeptfrei abgegeben werden.
Gesundheitsminister Gröhe sollte trotz der Signale aus Brüssel, die erfreulicherweise nicht bindend sind für die Rechtslage in Deutschland, dringend bei seiner ursprünglichen Position bleiben, die er und die Koalition auch mit Unterstützung der Fachärzte und der Bundesärztekammer noch im Januar 2014 deutlich vertreten hatten: d.h. keine Entlassung aus der Rezeptpflicht. Ansonsten ist jetzt zu befürchten, dass die hochdosierte „Pille danach“ bald über den Apothekertresen mit gleicher Selbstverständlichkeit gereicht wird wie jedes andere rezeptfreie „Lifestyle-Mittel“. Wenn im Patienten- und Verbraucherschutz kleinste Risiken von der Politik sonst ernst genommen werden, dürfen nicht beim Gesundheits- und Lebensschutz von Frau und Embryo niedrigste europäische Standards und der völlig unkontrollierte Internethandel akzeptiert werden.“
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Mit freundlichen Grüßen
Odila Carbanje
Christdemokraten für das Leben e.V.
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