07.07.2022
PM: CDL kritisiert Resolution des EU-Parlaments: Pervertierung der EU-Grundrechtecharta
Mit einer deutlichen Mehrheit hat das EU-Parlament am 07.07.22 eine Entschließung verabschiedet, in der u. a. gefordert wird, ein „Recht auf Abtreibung“ in der Charta der Grundrechte der EU zu verankern. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt hierzu die Bundesvorsitzende Susanne Wenzel wie folgt Stellung:
„Mit der heutigen Entschließung hat das EU-Parlament die Grundrechte in Europa auf schreckliche Art und Weise pervertiert. Die Konstruktion und Festschreibung eines angeblichen „Rechts“ auf Abtreibung ist der wohl deutlichste Bruch mit allem, was unser judäo-christliches Erbe in Europa ausmacht. Freiheit und Rechtsstaatlichkeit können sich wohl kaum darin ausdrücken, die Tötung eines anderen Menschen als ein Grundrecht zu definieren.
Jedes bisher bestehende Menschenrecht hat ganz konkret die Abwendung von Schaden zum Ziel. Am Ende jeder Abtreibung aber steht der Tod eines Menschen. Schon das zeigt, dass es ein „Recht“ auf die absichtliche Tötung eines unschuldigen Menschen nicht geben kann.
Die Entschließung ist umso mehr menschenverachtend, als sie aus den Reihen der linken Parteien im EU-Parlament als Reaktion auf die Entscheidung des US Supreme Court zur Rücknahme des Urteils „Roe vs. Wade“ entstanden ist, wie der Antragstext auch zeigt. Mit dieser Trotzreaktion macht die Abtreibungslobby einmal mehr deutlich, dass es nicht – wie immer behauptet – um „Frauenrechte“ geht, sondern rein um die Durchsetzung einer kranken Ideologie, in der ungeborenen Kindern das Recht auf Leben verweigert wird. In den vergangenen 10 Jahren hat es wiederholt Versuche von linker Seite gegeben, ein „Recht“ auf Abtreibung im Rechtskatalog der EU zu verankern. Diese sind sämtlich an der Mehrheit der Abgeordneten gescheitert. Doch sind heute – augenscheinlich unter dem Eindruck der aktuellen Ereignisse in den USA – nun leider auch etliche konservative Parlamentsmitglieder der Resolution gefolgt. Offenbar ohne die weitreichenden Konsequenzen zu bedenken.
In Artikel 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist das Recht auf Leben verankert. Mit der Aufnahme eines „Rechtes auf Abtreibung“ in dasselbe Vertragswerk gerät die Charta in einen Selbstwiderspruch. Das Lebensrecht des Kindes wird künftig unter den Zustimmungsvorbehalt seiner Mutter gestellt.
Mit ihrer Zustimmung zu dieser Entschließung haben die Abgeordneten des Europaparlaments heute die europäische Gesellschaft leider einen weiteren entscheidenden Schritt in die falsche Richtung geführt und den Weg in die Wegwerfgesellschaft weiter beschritten. Ein vermeintliches Eintreten für „Frauenrechte“ hat eine menschenverachtende Ideologie der Kultur des Todes weiter vorangetrieben.“
Weiterführende Informationen zu diesem Thema:
- Abgeordnete für Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Charta der Grundrechte, Pressemitteilung EU-Parlament 07.07.22
- Entschließung des Europäischen Parlaments vom 7. Juli 2022 zu der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA, das Recht auf Abtreibung in den Vereinigten Staaten zu kippen, und zu der Notwendigkeit, das Recht auf Abtreibung zu bewahren und die Gesundheit der Frauen in der EU zu schützen (2022/2742(RSP))