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23.02.2013

PID-Regelungsverordnung: Bundeskabinett macht endgültig Weg frei für Embryonenselektion

Das Bundeskabinett hat am 19.02.13 der "Verordnung zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik" (PIDV) in der vom Bundesrat am 01..02.13 mit einigen Änderungen beschlossenen Fassung zugestimmt. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit in einer Presseaussendung mit.

Mit der Annahme durch das Bundeskabinett ist der Weg zur Anwendung der Embryonenauswahl bei künstlicher Befruchtung jetzt endgültig frei. Die Verordnung tritt allerdings erst zwölf Monate nach ihrer Verkündung in Kraft, um den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, die erforderlichen Strukturen für die Anwendung der Präimplantationsdiagnostik (PID) zu schaffen.

Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik zur PID-Verordnung