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20.03.2011

PID-Debatte: Erste Lesung zu Gesetzentwürfen im Deutschen Bundestag verschoben

Berlin (ALfA). Die ursprünglich für den 17. März vorgesehene Bundestagsdebatte zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ist wegen der Katastrophe in Japan kurzfristig verschoben worden. Geplant war eine dreistündige erste Lesung von drei fraktionsübergreifenden Gesetzentwürfen zur PID. Stattdessen gab Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage in Japan ab.

Laut Medienberichten unter Berufung auf Parlamentskreise wird als neuer Termin nun der 7. April angestrebt. Die Terminverschiebung bietet den Unterstützern der Gesetzentwürfe die Möglichkeit, bei den Abgeordneten um weitere Unterschriften für ihr Anliegen zu werben. Je nach Zahl der Unterzeichner der Papiere berechnet sich die Redezeit in der Parlamentsdebatte.

Medienberichten zufolge gibt es für den Gesetzentwurf um die Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt (Grüne) und Johannes Singhammer (CSU), die ein striktes Verbot der Embryonenselektion bei künstlicher Befruchtung fordern, bislang knapp über 160 Unterstützer. Allerdings trägt auch der liberale Gesetzentwurf um die Abgeordneten Ulrike Flach (FDP) und Peter Hintze (CDU) knapp über 160 Unterschriften. Ihr Gesetzentwurf sieht ein PID-Verbot mit weitreichenden Ausnahmen vor und will die Embryonenselektion auch bei möglichen genetischen Erkrankungen erlauben, die erst Jahrzehnte später ausbrechen könnten.

Der dritte Gesetzentwurf der Abgeordneten Rene Röspel (SPD) und Priska Hinz (Grüne) hat den Berichten zufolge bislang nur etwas über 30 Unterzeichner. Deren Papier enthält zwar auch ein grundsätzliches Verbot der Präimplantationsdiagnostik, allerdings mit Ausnahmen, die u. a. geknüpft sind an die Lebensfähigkeit des Kindes. So soll die PID zugelassen werden, falls mögliche Erbkrankheiten "mit hoher Wahrscheinlichkeit" zu einer Tot- oder Fehlgeburt oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen können.

Die Debatte um eine Regelungen der Präimplantationsdiagnostik ist entbrannt, nachdem der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil Anfang Juli 2010 entschieden hat, dass die PID, die bislang aufgrund des Embryonenschutzgesetzes von 1991 als verboten galt, nach der heutigen Rechtslage nicht strafbar sei.