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04.12.2012

Patenrechtsstreit Brüstle vs. Greenpeace zu Ende: Bundesgerichtshof entscheidet über Patentierung von embryonalen Stammzellen

Im Patentstreit zwischen der Umweltorganisation Greenpeace und dem Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle hat der für das Patentrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe am 27.11.12 ein abschließendes Urteil über die Patentierung von Zellen, die aus menschlichen Stammzellen hergestellt werden, gefällt.

Der BGH urteilte, dass Zellen, für deren Gewinnung menschliche Embryonen zerstört werden, nicht patentiert werden dürfen. Damit wurde ein vorläufiger Schlussstrich unter einen seit Jahren andauernden Streit zwischen dem Bonner Stammzellforscher Prof. Dr. Oliver Brüstle und der Umweltorganisation Greenpeace gezogen.

Mehr im Themenspecial der IG Kritische Bioethik zum Bundesgerichtshofurteil über die Patentierung von embryonalen Stammzellen