12.01.2018
Paragraf 219 a: Nicht ausgewogen
von Michael Kiworr Leider kommen andere Organisationen, die sich deutlich gegen Werbung für Abtreibungen und das Respektieren des § 219 aussprechen, wie zum Beispiel die Organisation "Ärzte für das Leben", gar nicht zu Wort. Sonderlich ausgewogen scheint daher die Berichterstattung nicht, auch wenn es bisher nur eine Randnotiz ...