03.11.2011
Österreichisches Verbot der Verwendung von Eizell- und Samenspenden bei der In-vitro-Befruchtung war nicht konventionswidrig
Gerade hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein Urteil im Fall S.H. vs. Österreich verkündet. Ein weiterer Sieg für den Lebensschutz! Das Urteil sagt klar: Österreichisches Verbot der Verwendung von Eizell- und Samenspenden bei der In-vitro-Befruchtung war nicht konventionswidrig!
European Dignity Watch ist gemeinsam mit dem European Centre for Law and Justice und rund 15 Europaabgeordneten als Drittpartei in dem Fall aufgetreten.