17.09.2015
Öffentliche Bundestags-Ausschuss-Anhörung am 23.09.15 zur Regelung der Suizidbeihilfe
Am Mittwoch, 23. September 2015, ab 14 Uhr führt der Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages eine Öffentliche Anhörung zu den vier Gesetzentwürfen zur Regelung der Suizidbeihilfe durch. Dies teilte die Pressestelle des Bundestages am 17.09.15 mit. Ort der Sitzung ist das Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101 in Berlin.
Zur Diksussion stehen folgende Gesetzentwürfe:
- Gesetzentwurf der Abgeordneten Michael Brand, Kerstin Griese, Kathrin Vogler, Dr. Harald Terpe und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung
BT-Drucksache 18/5373
- Gesetzentwurf der Abgeordneten Peter Hintze, Dr. Carola Reimann, Dr. Karl Lauterbach, Burkhard Lischka und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der ärztlich begleiteten Lebensbeendigung (Suizidhilfegesetz)
BT-Drucksache 18/5374
- Gesetzentwurf der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Petra Sitte, Kai Gehring, Luise Amtsberg und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes über die Straffreiheit der Hilfe zur Selbsttötung
BT-Drucksache 18/5375
- Gesetzentwurf der Abgeordneten Dr. Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger, Peter Beyer, Hubert Hüppe und weiterer Abgeordneter
Entwurf eines Gesetzes über die Strafbarkeit der Teilnahme an der Selbsttötung
BT-Drucksache 18/5376
Gäste der Anhörung werden gebeten, sich vorab beim Ausschusssekretariat mit vollständigem Namen und Geburtsdatum unter rechtsausschuss@bundestag.de anzumelden.
Die Sitzung wird ab 14 Uhr live im Internet unter www.bundestag.de und auf mobilen Endgeräten übertragen und ist am Folgetag unter www.bundestag.de/mediathek abrufbar.
Ergänzende Informationen: