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16.10.2015

Öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages: Rechtslücken in der Reproduktionsmedizin schließen

Anlässlich einer öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages am 14.10.15 empfehlen Gesundheits- und Rechtsexperten der Bundesregierung gesetzliche Klarstellungen auf dem Gebiet der Reproduktionsmedizin.

Wie die Bundesärztekammer (BÄK) zur Kostenübernahme für die künstliche Befruchtung bei nicht verheirateten Paaren schriftlich anmerkte, sei eine "systematische Rechtsentwicklung für diesen medizinisch, ethisch und rechtlich ebenso komplexen wie sensiblen Bereich" nötig.

Hintergrund der Expertenanhörung ist ein Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3279), wonach auch nicht verheirateten Paaren die Kosten für eine künstliche Befruchtung anteilig erstattet werden sollten.

Merh dazu im ausführlichen Bericht zur Anhörung auf der Webseite des Deutschen Bundestages unter "Heute im Bundestag" vom 14.10.15.