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01.04.2023

Neues Gremium: „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ hat sich konstituiert.

Am 31.03.23 hat sich die "Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" konstituiert. Sie wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrages von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Lisa Paus, dem Bundesminister für Gesundheit, Prof. Dr. Karl Lauterbach, und dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann berufen. Dies teilte das Bundesfamilienministerium in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.

Die Kommission ist laut Eigenbeschreibung „ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium, das aus 18 Expertinnen und Experten besteht und wissenschaftliche Expertise insbesondere der Fachbereiche Medizin, Psychologie, Soziologie, Gesundheitswissenschaften, Ethik und Rechtswissenschaften bündelt.“

Aufgaben der Kommission ist es, in zwei Arbeitsgruppen Möglichkeiten der Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches (Arbeitsgruppe 1) sowie Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft (Arbeitsgruppe 2) zu prüfen. Der Abschlussbericht der Kommission soll zwölf Monate nach Konstituierung vorgelegt werden.

„Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sollen nicht stigmatisiert werden. Sie brauchen gute Beratung und erreichbare Ärztinnen und Ärzte“, erklärte Bundesfamilienministerin Lisa Paus. „Ich begrüße sehr, dass nun die Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin ihre Arbeit aufnimmt, um diese komplexe Thematik durch unabhängige Sachverständige prüfen zu lassen. Ich erhoffe mir Vorschläge, wie die reproduktive Selbstbestimmung von Frauen in Zukunft gestärkt werden kann“, so Paus.

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach erklärte: „Ethische Fragen in der Medizin müssen mit dem Fortschritt der Wissenschaft immer wieder neu gestellt und beantwortet werden. Deswegen haben wir eine Kommission berufen, die sich ergebnisoffen mit reproduktiver Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin befassen wird.“ Sie solle dazu Lösungsvorschläge erarbeiten, die „gesellschaftlich konsensfähig“ sind.

„In der Kommission haben wir nicht nur Sachverstand aus Rechtswissenschaft und Medizin, sondern auch aus anderen Fachbereichen gebündelt. So schaffen wir für die politische und gesellschaftliche Diskussion einiger der schwierigsten Fragen der reproduktiven Selbstbestimmung eine aktuelle wissenschaftliche Grundlage“, so Bundesjustizminister Buschmann. „Die beiden Arbeitsgruppen der Kommission sollen unvoreingenommen und ohne inhaltliche Vorgaben von außen arbeiten und dann ihre Schlussfolgerungen vorlegen. Im Anschluss wird dann noch ausreichend Raum bleiben für die notwendige breite politische und gesellschaftliche Diskussion der Ergebnisse“, bekräftigte Buschmann.

Mitglieder der Arbeitsgruppe 1 sind laut Mitteilung:

1. Prof. Dr. Maika Böhm, Hochschule Merseburg
2. Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Universität Potsdam
3. Prof. Dr. Daphne Hahn, Hochschule Fulda
4. Prof. Dr. Paulina Starski, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
5. Prof. Dr. Stephanie Wallwiener, Universitätsfrauenklinik Heidelberg
6. Prof. Dr. Bettina Weißer, Universität zu Köln
7. Prof. Dr. Maria Wersig, Hochschule Hannover
8. Prof. Dr. Christiane Woopen, Universität Bonn
9. Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M. (UW-Madison), Universität Konstanz

Mitglieder der Arbeitsgruppe 2 sind:

1. Prof. Dr. Susanne Lilian Gössl, LL.M. (Tulane), Universität Bonn
2. Prof. Dr. Dr. Sigrid Graumann, Evangelische Hochschule Rheinland-Westfalen-Lippe
3. Prof. Dr. Katharina Hancke, Universitätsfrauenklinikum Ulm
4. Prof. Dr. Tobias Helms, Philipps-Universität Marburg
5. Prof. Dr. Dr. h.c. Ute Sacksofsky, M.P.A. (Harvard), Goethe-Universität Frankfurt
6. Prof. Dr. phil. habil. Bernhard Strauß, Friedrich-Schiller-Universität Jena
7. Prof. Dr. Jochen Taupitz, Universität Mannheim
8. Prof. Dr. Friederike Wapler, Johannes Gutenberg-Universität Mainz
9. Prof. Dr. Claudia Wiesemann, Universitätsmedizin Göttingen