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13.05.2026

Neuer Vorstoß im Bundestag: Interfraktioneller Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden vorgelegt

Eine interfraktionelle Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat erneut einen Vorstoß gestartet und am 07.05.26 in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Gruppenantrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende vorgestellt. Damit wollen die Initiatoren laut Pressemitteilung der SPD-Bundestagsabgeordneten Sabine Dittmar.„einen Paradigmenwechsel bei der Organspende“.

Durch Einführung einer Widerspruchsregelung solle es „zu einer Selbstverständlichkeit werden, sich mit dem Thema Organ- und Gewebespende auseinanderzusetzen und dazu seine Entscheidung zu treffen.“

Nach der bisher geltenden Entscheidungsregelung muss man der Entnahme von Organen im Falle eines Hirntods explizit zustimmen, zum Beispiel auf dem Organspendeausweis oder im Organspende-Register, um Organspender zu werden. Mit dem Antrag zur Widerspruchsregelung soll das künftig umgekehrt sein. Nur wer ausdrücklich widerspricht, kommt nicht als Organspender in Frage. Damit soll die Zahl der Organentnahmen in Deutschland erhöht werden.

Das Vorhaben stieß erwartungsgemäß auf Kritik, z.B. durch die Deutsche Bischofskonferenz. Siehe dazu die untenstehende Pressemitteilung. Auch die CDL hat sich mehrfach gegen eine Widerspruchsregelung bei Organspenden ausgesprochen.

Weitere Informationen:

Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung
Die Tagespost 12.05.26

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung
Entwurf Gruppenantrag der Abgeordneten Sabine Dittmar, Gitta Connemann, Dr. Armin Grau, Peter Aumer, Julia-Christina Stange, Jens Spahn, Dr. Matthias Miersch, Ricarda Lang, u.a.
Stand 29. April 2026 (34 Seiten, PDF-Format)

Stellungnahme zur Vorstellung des Gesetzentwurfs zur Widerspruchsregelung
Pressemitteilung Deutsche Bischofskonferenz (DBK) 07.05.26