24.06.2020
Neuer Anlauf: Vier Hochschullehrer plädieren in Gesetzesvorschlag für ärztlich assistierten Suizid
Zwei Mediziner und zwei Juristen haben am 22.06.20 in München gemeinsam einen ausformulierten, angeblich verfassungskonformen Gesetzesvorschlag zur Neuregelung des assistierten Suizids vorgelegt. Demnach sollen explizit Ärzte, aber auch Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Sterbewilligen Assistenz beim Suizid leisten dürfen. Eine Verpflichtung dazu für Ärzte soll es jedoch nicht geben. Dies berichtete das Ärzteblatt online am selben Tag.
Der Gesetzesvorschlag stammt aus der Feder des Palliativmediziner Gian Domenico Borasio und Ralf Jox von der Universität Lausanne, dem Tübinger Medizinethiker Urban Wiesing sowie dem Mannheimer Juristen Jochen Taupitz. Das Quartett hatte den Vorschlag schon etwas einmal abgewandelt 2014 gemacht.
Hintergrund war die Debatte um ein Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§ 217 StGB). Diese Regelung hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem jüngsten Urteil vom Februar 2020 gekippt. Nun muss eine Neuregelung gefunden werden.
Weiterführende Informationen:
Wissenschaftler plädieren für ärztlich assistierten Suizid
AERZTEBLATT.DE 22.06.20
Gesetzesvorschlag zur Sterbehilfe Suizid auf Rezept
Wenn sich ein Mensch freiverantwortlich das Leben nehmen will, sollen nur Ärzte dabei helfen dürfen - so schlägt es der Palliativmediziner Gian Domenico Borasio vor. Hier erklärt er die Hintergründe.
Ein Interview von Beate Lakotta
SPIEGEL 22.06.20
PM: CDL fordert dringend ein „legislatives Schutzkonzept“ bei Sterbehilfe
CDL-Pressemitteilung vom 17.06.20