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25.06.2024

Neuer Anlauf: Interfraktionelle Abgeordnetengruppe stellt Antrag zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei Organspenden vor

Am 24.06.24 hat eine interfraktionelle Gruppe von sechs Bundestagsabgeordneten in Berlin einen Gesetzentwurf für die Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz vorgestellt.

Damit sollen nach dem Willen der Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (Grüne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke) alle Bürgerinnen und Bürger nach festgestelltem Hirntod zu Organspendern werden, sofern sie nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widersprochen haben.

Der Antrag wurde mit Stand 21.06.24 bisher von 21 Abgeordneten unterzeichnet. Zu Begründung führen die Parlamentarier an, die bisherigen Maßnahmen seien nicht ausreichend angesichts der über 8000 Wartenden auf der Liste für eine Organtransplantation.

Weitere Informationen:

Dauerstreit Organspende: Neuer Anlauf für Widerspruchsregelung
BR.de 24.06.24

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Einführung einer Widerspruchsregelung im Transplantationsgesetz
Stand 21.06.24 (28 Seiten im PDF-Format)