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16.06.2020

Nach Bundesverfassungsgerichtsurteil zu § 217 StGB: Erstmals assistierte Selbsttötung im Altenheim durch Sterbehilfeverein

Ende Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB, das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung, für nichtig erklärt. Nun hat erstmals nach dem Urteil ein Sterbehilfeverein einem Altenheimbewohner in Norddeutschland bei der Selbsttötung assistiert. Dies berichtete der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Presseaussendung vom 15.06.2020 sowie diverse Medien.

Dieser Fall mache in besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und das schwebende neue Gesetzesverfahren von Sterbehilfevereinen genutzt werden, um ein regelhaftes Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern, so der DHPV.

 

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