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06.07.2021

Nach Bundesärztekammer-Beschluss zur Suizidhilfe: Sächsicher Ärztetag beschließt Änderung der Berufsordnung

Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2020 zum assistierten Suizid wurden die berufsrechtlichen Regelungen für Ärzte zur Suizidhilfe im Mai 2021 vom Deutschen Ärztetag geändert. Nun wurde die Anpassung der (Muster-)Berufsordnung anlässlich der 64. Kammerversammlung auch von den sächsischen Ärzten bestätigt.

Der Satz "Sie [Ärztinnen und Ärzte] dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten." wurde damit aus der sächsischen Berufsordnung gestrichen.

Dies teilte die Sächsische Landesärztekammer am 22.06.21 in einer Presseaussendung mit. Der Beschluss erfolgte mit 55 Ja- zu 9 Nein-Stimmen und 7 Enthaltungen. Die Änderung tritt nun zum 1. Juli Inkraft.

 

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