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18.07.2023

Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) veröffentlicht Stellungnahme zur „ethischen Unhaltbarkeit“ eines EU-Grundrechts auf Abtreibung

Im Rahmen der öffentlichen Debatte über die Aufnahme eines vermeintlichen Rechts auf Abtreibung in die EU-Grundrechtecharta veröffentlichte die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union (COMECE) am 18.07.23 die von ihrer Ethikkommission erarbeitete Stellungnahme „Die ethische Unhaltbarkeit eines EU-Grundrechts auf Abtreibung“.

Darin bekräftigt die Ethikkommission, dass die Achtung der unveräußerlichen Würde jedes Menschen in jeder Lebensphase – insbesondere in Situationen völliger Verletzlichkeit – ein Grundprinzip unserer demokratischen Gesellschaften ist.

SE Mgr. Anton Jamnik, Präsident der Ethikkommission der COMECE, erklärte in einer Presseaussendung: „Die EU-Mitgliedstaaten haben sehr unterschiedliche Verfassungstraditionen in Bezug auf die gesetzliche Regelung der Abtreibung, daher würde die Einführung eines Grundrechts auf Abtreibung gegen die allgemeinen Grundsätze des Unionsrechts verstoßen.“ Das Dokument stellt außerdem klar, dass es „im europäischen oder internationalen Recht kein anerkanntes Recht auf Abtreibung gibt“.

Anfang 2022 äußerte die COMECE ihre tiefe Besorgnis über den Vorschlag von Präsident Emmanuel Macron, ein vermeintliches Recht auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aufzunehmen. Im Juli 2022 veröffentlichte die COMECE als Reaktion auf eine Resolution des Europäischen Parlaments eine Erklärung, in der sie die politischen Führer dazu aufforderte, „sich für mehr Einheit unter den Europäern einzusetzen und nicht für die Schaffung höherer ideologischer Barrieren und Polarisierung“.

Weitere Informationen:

The Ethical Indefensibility of an EU Fundamental Right to Abortion
Statement of the Commission on Ethics of COMECE 18.06.2023 (1 Seite im PDF-Format)