24.08.2019
Klare Antwort: Bundesregierung plant keine Aufhebung des Eizellspenden-Verbots
Die Bundesregierung plant keine Abkehr vom Verbot der Eizellspenden. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung vom 15.08.19 auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion hervor.
"Mit dem im Embryonenschutzgesetz (ESchG) verankerten Verbot der Eizellspende hat der Gesetzgeber im Jahr 1991 für Deutschland eine Grundsatzentscheidung getroffen.“, betont die Bundesregierung in der Vorbemerkung der Antwort. Durch das Verbot solle im Interesse des Kindeswohls die Eindeutigkeit der Mutterschaft gewährleistet werden.
„Eine gespaltene Mutterschaft zwischen genetischer und biologischer Mutter würde dazu führen, dass zwei Frauen Anteil an der Entstehung des Kindes hätten. Die damit verbundenen besonderen Schwierigkeiten bei der Selbstfindung des Kindes ließen aus Sicht des Gesetzgebers negative Auswirkungen auf dessen Entwicklung im Sinne einer Gefährdung des Kindswohls befürchten.", heißt es weiter.
Dem Verbot der Eizellspende und der erlaubten Samenspende lägen unterschiedliche Sachverhalte zugrunde. So sei eine Eizellspende ein komplizierter Prozess, der für die Spenderin physisch und psychisch belastend sei und mit medizinischen Risiken verbunden sein könne.
Die Spaltung in eine genetische und eine biologische Vaterschaft sei nicht möglich. Die Samenspende sei zudem risikoarm. Beim Verbot der Eizellspende sei der Gesetzgeber hingegen davon ausgegangen, dass das Risiko einer gespaltenen Mutterschaft nicht in Kauf genommen werden könne.
Weitere Informationen
Legalisierung der Eizellspende
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Michael Theurer, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/12039
Deutscher Bundestag, 19. Wahlperiode, Drucksache 19/12407 vom 15.08.2019