03.11.2015
KKV: „Ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe reicht nicht“
Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe ist der einzige, der die Sterbebegleitung schützt „Der Gesetzentwurf Sensburg/Dörflinger/Hüppe i.S. Suizidbeihilfe ist der einzige, der die Sterbebegleitung schützt und nicht die Hilfe beim Suizid als gleichwertige Alternative anbietet. Nur durch diesen Entwurf lassen sich die medizinischen Fortschritte in der Palliativmedizin auch zum Wohle der Patienten einsetzen.“ Mit diesen Worten appellierte Bernd-M. Wehner, Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V., nochmals an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, diesen Gesetzentwurf zu unterstützen.
Im Übrigen sei es auch der einzige Entwurf, der derzeit als verfassungskonform angesehen werde. Dabei hätten die Verfassungsrechtler zu Recht bei dem Gesetzentwurf um die Abgeordnetengruppe Brand/Griese darauf hingewiesen, dass nicht klar sei, wie man zwischen einer verbotenen geschäftsmäßigen Suzidhilfe mit Wiederholungsabsicht und einer erlaubten Sterbehilfe im Einzelfall aus selbstlosen Motiven unterscheiden solle.
So dürfe man nicht übersehen, dass es bei den übrigen drei Gesetzentwürfen (1. Brand/Griese, 2. Hintze/Reimann/Lauterbach und 3 Künast/Sitte/Gehring) nicht nur um die Regelung von Suizidhilfe in der letzten Lebensphase bei schwerer Krankheit und großen Schmerzen gehe, sondern auch um die gesetzliche Regelung der Hilfe beim Selbstmord ganz allgemein. Hinzu komme die ungeklärte Frage, welche Rolle der Arzt spielen müsse, wenn beim Suizid etwas schief gehe. Muss/Wird er dann die Todesspitze setzen?
Dabei sei klar, dass auch die Palliativmedizin nicht jedes Leid verneiden könne. Sie könne aber die Schmerzen nehmen und durch das ganze Team der Palliativversorgung auch zum Teil die Verzweiflung. „Nur durch aufopfernde Menschlichkeit wird Nähe und Begleitung im Sterben gelingen und nicht durch ein Sterbemittel“, so Wehner weiter. Lebensschutz könne es nicht nur ein bisschen geben. Deshalb könne es auch nicht nur ein bisschen Schutz bei der Sterbehilfe geben, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende seine Position. Schon eine Ausnahmeregelung für den durch Angehörige und Ärzte assistierten Suizid würde für das Lebensende einen völlig neuartigen Erwartungs- und Entscheidungshorizont eröffnen. Wenn lebenserhaltende Therapie und Tod als gleichwertige Alternativen gesehen werden, werde der Patient, der sich für die Lebenserhaltung entscheide, den Angehörigen und der Gesellschaft gegenüber dafür begründungspflichtig.
Der Wunsch weiterzuleben, darf nicht rechenschaftspflichtig werden
Der KKV warnt deshalb erneut und mit allem Nachdruck davor, den assistierten Suizid zu legalisieren. Wenn im Falle eines angeblich unerträglichen Leidens der Tod auf Rezept ermöglicht werde, werde auch dem sozialen Druck die Bahn geebnet. Der ehemalige Bundespräsident Johannes Rau habe es bereits in seiner Berliner Rede im Jahre 2001 auf den Punkt gebracht, wenn er sagte: „Wo das Weiterleben nur eine von zwei legalen Optionen ist, wird jeder rechenschaftspflichtig, der anderen die Last seines Weiterlebens aufbürdet.“ Es entstehe ein psychischer Druck, den medizinischen, pflegerischen und finanziellen Aufwand zu vermeiden und sich dem Trend des sozialverträglichen Frühablebens anzuschließen. „Wer will noch am Leben bleiben, wenn er spürt, dass sein Weiterleben den Angehörigen eine große Last bedeutet?“, gibt Wehner deshalb zu Bedenken.
Eine aktive Sterbehilfe widerspreche im Übrigen nicht nur dem christlichen Menschenbild, sie sei auch ein weiterer Schritt auf dem Weg, menschliches Leben der Beliebigkeit anheim zu stellen, so der KKV weiter. Abgesehen davon, dass damit der Willkür Tür und Tor geöffnet würde, zeigten solche Überlegungen, wohin eine Gesellschaft gerate, wenn sie sich anmaße, Herr über Leben und Tod zu sein und damit immer mehr Gott aus dem Spiel lasse. In Würde sterben, könne deshalb nie bedeuten, dass man sich selbst umbringe.
Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.