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30.07.2020

Interview: BÄK-Vizepräsidentin für mehr Schutz für Ärzte, die Abtreibungen durchführen

Seit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und wei­tere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter Voraussetzung des Paragrafen 218a durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) aufnehmen lassen. In ihrer Zwischenbilanz im Deutschen Ärzteblatt vom 25.07.20 fordert BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte besser vor "aggressiven Abtreibungsgegnern" zu schützen.

Mehr im ausführlichen Interview im Ärzteblatt vom 25.07.20: „Der Schutz der Ärzte ist eine Forderung, die wir lauter stellen müssen“ 

Siehe ergänzend:

ROUNDUP: Info-Liste mit Ärzten zu Abtreibungen wächst langsam
Handelsblatt.com  28.07.20