30.07.2020
Interview: BÄK-Vizepräsidentin für mehr Schutz für Ärzte, die Abtreibungen durchführen
Seit einem Jahr können sich Ärztinnen und Ärzte sowie Krankenhäuser und weitere Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche unter Voraussetzung des Paragrafen 218a durchführen, auf eine öffentliche Liste der Bundesärztekammer (BÄK) aufnehmen lassen. In ihrer Zwischenbilanz im Deutschen Ärzteblatt vom 25.07.20 fordert BÄK-Vizepräsidentin Dr. Heidrun Gitter den Gesetzgeber auf, Ärztinnen und Ärzte besser vor "aggressiven Abtreibungsgegnern" zu schützen.
Mehr im ausführlichen Interview im Ärzteblatt vom 25.07.20: „Der Schutz der Ärzte ist eine Forderung, die wir lauter stellen müssen“
Siehe ergänzend:
ROUNDUP: Info-Liste mit Ärzten zu Abtreibungen wächst langsam
Handelsblatt.com 28.07.20