16.10.2022
Hüppe: Triage-Gesetzentwurf von Minister Lauterbach ist ungenügend
Anlässlich der Ersten Lesung des Triage-Gesetzentwurfes erklärte der CDU-Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe, Berichterstatter für Menschen mit Behinderungen der AG Gesundheit der CDU/CSU am 14.10.22:
Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein Dokument des Unwillens, das Anliegen der Kläger ernst zu nehmen und die von ihnen erstrittene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wirksam umzusetzen.
Der Gesetzentwurf zur Triage weist unverändert Mängel und Lücken auf: Er richtet sich nur auf Triage bei Infektionskrankheiten in Intensivstationen, er lässt alle anderen Triage-Situationen mit Diskriminierungspotential für Menschen mit Behinderungen ungeregelt: nämlich solche ohne Infektionskrankheiten – wie z.B. Flugzeugabsturz, Naturkatastrophe, Krieg, Terroranschlag – und solche außerhalb der Intensivmedizin – z.B. Zuteilung knapper Arzneimittel, Blutkonserven, Plätze im Rettungswagen.
Meldepflicht und behördliche Kontrolle durchgeführter Triagen sind nicht vorgesehen, so dass der Staat nur durch Zufall davon erfahren kann. Verstöße gegen Vorschriften wie Zuteilungskriterium, Mehraugenprinzip, Facharzterfordernis und Dokumentationspflicht sind nicht mit Bußgeld oder Strafen bedroht. Auch das Verbot der ex-post-Triage ist nicht sanktionsbewehrt.
Der Gesetzentwurf ist nicht geeignet, Menschen mit Behinderungen einen wirksamen Diskriminierungsschutz bei Triage zu bieten.