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15.04.2024

Hüppe: Empfehlungen zu Abtreibung, Eizellspende und Leihmutterschaft sind verheerendes Signal

Anlässlich der heutigen Empfehlungen der von der Ampel-Koalition eingesetzten „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ erklärt der Bundestagsabgeordnete Hubert Hüppe (CDU):

Die Freigabe der Abtreibung außerhalb des Strafrechts verleugnet die Würde des Menschen und das Recht auf Leben. Sie ist mit der durchgängigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht vereinbar.

Die Legalisierung der Eizellspende blendet aus, dass dabei nur in wenigen Fällen jungen Frauen ohne eigene Eizellen zur Erfüllung ihres Kinderwunsches verholfen wird. Vielmehr waren nach einer 2022 veröffentlichten Studie der Berliner Charité zu Geburten nach Eizellspende 81 Prozent der Mütter zwischen 40 und 65 Jahre alt.

Wie bei der Leihmutterschaft dominiert bei der Eizellspende im Ausland längst ein Marktgeschehen, bei dem Eizellen bzw. Kinder zur Ware degradiert werden.

In Verbindung mit Eizellspende und Leihmutterschaft zur Erfüllung des Kinderwunsches sendet die Freigabe der Abtreibung, die der Vermeidung einer Geburt dient, ein verheerendes Signal: menschliches Leben wird verfügbar.

Die Ampel-Koalition bedient damit ideologische Gallionsfiguren und setzt ihre mit der Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen im § 219 a zu Beginn der Wahlperiode begonnene Linie fort. Die Empfehlungen der Kommission waren daher erwartbar.

Bezeichnend ist, dass die Ampel-Koalition die inhaltliche Auseinandersetzung in einer Art Outsourcing einer außerparlamentarischen „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ überlassen hat. Bisher war es gute Übung, bioethisch-politische Debatten wie z.B. zur Sterbehilfe im gewählten Parlament und seinen Gremien zu führen. Die Auslagerung in eine speziell dafür zusammengestellte externe Kommission ist auch ein Affront gegen den Deutschen Ethikrat. Offenbar hatte die Ampel-Koalition vom Ethikrat eine politisch nicht genehme Stellungnahme befürchtet.