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05.12.2024

Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden: 1. Lesung im Deutschen Bundestag am 05.12.24

Am 05.12.24 debattierten die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in 1. Lesung über einen kurzfristig Mitte November 2024 eingebrachten Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden. Das Papier wurde im Anschluss an die 70-minütige Aussprache zur federführenden Beratung an den Gesundheitsausschuss überwiesen.      

In dem Gesetzenwurf vertreten die Initiatoren, eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten, die Auffassung, vor dem Hintergrund von rund 8.400 Patienten auf der Warteliste für eine Organtransplantation müsse die Zahl der Organspenden erhöht werden. Die aktuellen Regelungen und Maßnahmen seien nicht ausreichend. Daher soll künftig jeder, der nicht ausdrücklich zu Lebzeiten widerspricht, unter bestimmten Voraussetzungen nach festgestelltem Hirntod zum Organspender werden.

Die CDL hatte in einer Pressemitteilung vom 04.12.24 das derartige Vorgehen vor dem Hintergrund der anstehenden Neuwahlen im Februar scharf kritisiert.

Weitere Informationen:

Widerspruchsregelung bei der Organspende
Mitteilung Deutscher Bundestag 05.12.24
Anm.: Dort gibt es auch den Gesetzentwurf

Woche gegen das Leben im Bundestag: CDL kritisiert Gesetzesinitiativen kurz vor Neuwahlen
PM CDL 04.12.24