11.08.2025
Gericht bestätigt Abtreibungsverbot: Chefarzt unterliegt gegen christliches Klinikum
Das Arbeitsgericht Hamm hat am 08.08.25 die Klage des Gynäkologen Joachim Volz gegen seinen Arbeitgeber, das christliche Klinikum Lippstadt, abgewiesen. Er hatte als Chefarzt der Gynäkologie dagegen geklagt, dass das Klinikum nach einer Fusion mit einem anderen Träger per Dienstanweisung die Durchführung von Abtreibungen in der Klinik untersagt hatte, außer bei Gefahr für Leib und Leben der Mutter, sowie seine diesbezügliche Nebentätigkeit in seiner Privatpraxis.
Der Kläger ist seit über 10 Jahren als Chefarzt der Gynäkologie bei dem Krankenhaus beschäftigt, das zunächst in Trägerschaft der evangelischen Kirche stand. Im Dezember 2024 wurde das Krankenhaus im Rahmen eines Betriebsübergangs von einer katholischen Trägergesellschaft übernommen.
Über den Fall und die Demonstration vor der Verhandlung berichtete die kathoilsche "Tagespost" am selben Tag. Möglicherweise geht der Fall nun in die nächst höhere Instanz.
Weitere Informationen:
Streit um Abtreibung in Lippstadt: Chefarzt unterliegt vor Gericht
Die Tagespost 08.08.25