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23.08.2022

G-BA verweigert Erhaltung der Fruchtbarkeit für Mädchen mit Krebs vor der Pubertät

In der Sitzung des Gemeinsamen Bundesaus­schusses (G-BA) am 18.08.22 haben Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung die Finanzierung der Eierstockgewebekonservierung bei Mädchen mit Krebs vor der Pubertät verhindert. Dies berichtete Deutsche Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs in einer Pressemitteilung vom 19.08.22.

An der Stimmenmehrheit der Krankenkassen und Kassenärztlichen Bundesvereinigung ist demnach die Befürwortung durch die unparteiischen Mitglieder, die Patientenvertretung, die Deutsche Krankenhaus­gesellschaft und die Fachgesellschaften gescheitert. Jetzt habe nur noch das Gesund­heitsministerium die Möglichkeit einzugreifen.

Die die Stiftung zum Hintergrund ausführte, hatte im Mai 2019 der Gesetzgeber mit der Änderung des § 27a SGB V die Fruchtbarkeits­erhaltung vor keimzellschädigender Therapie durch Kryokonservierung von Keimzellen oder Keimzellgewebe zur Kassenleistung erhoben. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jedoch eine Richtlinie des G-BA notwendig.

Die Kryokonservierung von Eierstockgewebe sei "für einen Teil der jungen Frauen mit Krebs eine hervorragende Methode zur Fruchtbarkeitserhaltung". Für Mädchen vor der Pubertät sei sie die einzig mögliche medizinische Maßnahme auf diesem Gebiet. Durch spätere Wiederein­setzung des konservierten Gewebes könne der natürliche Zyklus hergestellt werden, und es ist eine Empfängnis auf natürliche Weise möglich. Das Verfahren sei führend in Deutschland entwickelt worden.

In der öffentlichen Plenumssitzung des G-BA scheiterte die Finanzierung dieser medizinischen Maßnahme an den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesver­einigung. Die unparteiischen Mitglieder des G-BA, die Patientenvertretung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten sich ebenso wie die medizinischen Fachgesellschaften für eine Finanzierung ausgesprochen.

Mehr dazu in der Pressemitteilung der Deutschen Stiftung für junge Erwachsene mit Krebs.