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24.02.2025

Fünf Jahre nach dem Bundesverfassungsgericht-Urteil zur Suizidbeihilfe: DHPV fordert verstärkte Suizidprävention

Vor fünf Jahren, am 26.02.2020, hat das Bundesverfassungsgericht den § 217 Strafgesetzbuch (Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung) für nichtig erklärt. Die Regulierung der Beihilfe zum Suizid mittels prozeduraler Sicherungsmechanismen durch ein entsprechendes Gesetz ist seither nicht erfolgt. Für den Deutschen Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) kommt einem umfassenden Gesetz zur Suizidprävention nach wie vor die größere Bedeutung zu.

Hierauf macht der DHPV in einer Pressemitteilung vom 23.02.25 aufmerksam. „Schon direkt nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes im Februar 2020 haben wir darauf hingewiesen, dass zu allererst die Suizidprävention gesetzlich zu regeln ist“, sagte Prof. Winfried Hardinghaus, Vorsitzender des DHPV. „Leider ist das bis heute nicht gelungen.“

Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nationalen Suizidprävention sei bei einigen guten Ansätzen aber um wichtige Details zu ergänzen.

Weitere Informationen:

Auch fünf Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Suizidprävention muss Vorrang vor Suizidbeihilfe haben
Pressemitteilung DHPV 23.02.25

Reichlich spät: Bundeskabinett verabschiedet Entwurf eines Suizidpräventionsgesetzes
CDL-Meldung 09.01.2025