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21.12.2019

Europäischer Gerichtshof verwirft „One of us“-Klage

Die EU-Kommission ist nicht verpflichtet, sich eine erfolgreiche Europäische Bürgerinitiative zu eigen zu machen und einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der deren Anliegen Rechnung trägt. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 19.12.19 entschieden.

Konkret ging es um die bisher erfolgreichste Europäische Bürgerinitiative „One of us“ („Einer von uns“). Die Initiative hatte einen Stopp der Finanzierung der embryonenverbrauchenden Forschung sowie der Förderung von Abtreibungen in Entwicklungsländern mit Steuergeldern der Bürger der Mitgliedsstaaten der Europäischen verlangt. Dafür wurden knapp zwei Millionen Unterschriften gesammelt, wovon in Brüssel mehr als 1,7 Millionen anerkannt wurden.

Mehr dazu in der ausführlichen Pressemitteilung des EuGH sowie in einem Beitrag der "Tagespost"vom 19.12.19.

 

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