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16.02.2011

EU-Kommission präsentiert EU-Agenda für die Rechte des Kindes

Wie kann die EU die Rechte des Kindes vor Gericht schützen? Was kann sie tun, damit Entscheidungen in grenzübergreifenden Sorgerechtsfällen so schnell wie möglich vollstreckt werden? Wie kann verhindert werden, dass unsere Kinder online drangsaliert werden? Die Europäische Kommission hat heute eine EU-Agenda zur Stärkung der Rechte des Kindes vorgelegt. Dieses Ziel soll durch die Umsetzung der Prinzipien der EU-Charta für Grundrechte erreicht werden.

Eine Reihe der in der Agenda enthaltenen konkreten Maßnahmen, z. B. die Förderung einer kindgerechten Justiz, verständlichere Informationen für Kinder über ihre Rechte und ein besserer Schutz für Kinder im Internet, betreffen das Wohlergehen und die Sicherheit von Kindern, also Bereiche, in denen ein Tätigwerden der Union einen echten Mehrwert bewirken kann.

„Die Rechte des Kindes sind Grundrechte“, erklärte Viviane Reding, die in der Kommission für das Ressort Justiz verantwortlich ist. „Die EU und ihre 27 Mitgliedstaaten müssen dafür sorgen, dass Kinder geschützt werden und das Wohl des Kindes der Maßstab unseres Handelns ist. Kindgerechte Justiz bedeutet insbesondere, dass die Rechte des Kindes berücksichtigt werden, wenn Kinder mit dem Justizwesen in Kontakt kommen, sei es als Opfer oder Verdächtige oder wenn ihre Eltern sich scheiden lassen oder über das Sorgerecht streiten.“

Vizepräsident Antonio Tajani betonte, dass es wichtig sei, sexuelle Ausbeutung von Kindern im Bereich Tourismus zu bekämpfen. „Sexuelle Ausbeutung ist ein Verbrechen, eine schwerwiegende Verletzung der Menschenwürde und der physischen und psychischen Integrität von Kindern. Auf diesem Gebiet brauchen wir gemeinsame Strategien, die Zusammenarbeit auf internationaler Ebene sowie Sensibilisierung und entschlossenes Handeln. Die von der Kommission kürzlich angenommene Mitteilung über Tourismus sieht spezielle Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbeutung von Kindern vor“, fügte er hinzu.

Die heute vorgestellte EU-Agenda sieht elf Aktionen vor, die die Kommission in den nächsten Jahren durchführen wird. Ziel ist es, dass sich die EU-Organe und die Mitgliedstaaten erneut verpflichten, die Rechte des Kindes in allen relevanten Politikbereichen der EU zu stärken, zu schützen und in konkrete Ergebnisse umzumünzen. Künftig sollten Maßnahmen der EU, die Kinder mittelbar oder unmittelbar betreffen, in einer Weise konzipiert, umgesetzt und überwacht werden, die dem Grundsatz des Kindeswohls Rechnung trägt.

Kinder können sich beim Kontakt mit der Justiz mehreren Schwierigkeiten gegenübersehen. Ist das System nicht auf Kinder ausgerichtet, können schlimmstenfalls ihre Rechte verletzt werden. Darüber hinaus benötigen insbesondere benachteiligte Kinder, die in Armut aufwachsen, sozial ausgegrenzt werden oder behindert sind, besonderen Schutz. Die Kommission wird im Rahmen eines Vorschlags zum Opferschutz Kinder besonders berücksichtigen und spezielle rechtliche Garantien für Kinder, die einer Straftat verdächtigt werden, vorsehen und die Vorschriften für grenzübergreifende Sorgerechtsfälle überarbeiten.

Die Kommission wird Kinder im Umgang mit dem Internet schützen und sich bemühen, sie zu kompetenteren Nutzern zu machen und sie vor Cyber-Bullying und -Grooming, schädlichen Inhalten und sonstigen negativen Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien zu bewahren suchen. Sie will die Kinder sensibilisieren und bei ihnen ein aktives staatsbürgerliches Verhalten fördern. Deshalb wird sie auf dem Webportal EUROPA eine gesonderte Einstiegsseite für Kinder mit leicht zugänglichen Informationen über die Rechte von Kindern und einschlägigen EU-Maßnahmen einrichten.

Das Engagement der Kommission für die Rechte von Kindern ist im Rahmen ihrer Bemühungen zur Umsetzung der Grundrechtecharta zu sehen, die für die EU-Organe rechtsverbindlich ist, wenn sie Gesetze vorschlagen, und die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von EU-Recht bindet. Im Oktober 2010 nahm die Kommission eine Strategie für die wirksame Umsetzung der EU-Grundrechtecharta an (IP/10/1348). Im nächsten Monat wird sie den ersten Jahresbericht zum Thema Grundrechte vorstellen, in dem auch die Fortschritte bei der Anwendung der Rechte des Kindes beobachtet werden.

Überblick über die elf Maßnahmen

Die Kommission wird insbesondere durch Folgendes zu kindgerechteren Justizsystemen in der EU und zum Wohlergehen der Kinder beitragen:

1. Annahme eines Vorschlags für eine Richtlinie zum Opferschutz, durch die das Schutzniveau für besonders schutzlose Opfer wie Kinder erhöht werden soll (2011);

2. Vorlage eines Vorschlags für eine Richtlinie über spezielle rechtliche Garantien für schutzwürdige Tatverdächtige oder Angeklagte, einschließlich Kinder (2012);

3. Überarbeitung der EU-Rechtsvorschriften zur Erleichterung der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der elterlichen Verantwortung mit dem Ziel, im Interesse des Kindes dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen so schnell wie möglich anerkannt und vollstreckt werden, und gegebenenfalls gemeinsame Mindeststandards festzulegen (bis 2013);

4. Förderung der Publizität der Leitlinien des Europarates vom 17. November 2010 für eine kinderfreundliche Justiz, die in künftigen Rechtsinstrumenten im Bereich Zivil- und Strafjustiz berücksichtigt werden sollen;

5. Unterstützung und Förderung von Fortbildungsmaßnahmen auf europäischer Ebene für Richter und Angehörige anderer einschlägiger Berufsgruppen im Hinblick auf die bestmögliche Partizipation von Kindern im Rahmen der Justiz.

6. Die Kommission wird den Austausch bewährter Verfahren und die Verbesserung der Ausbildung von Betreuern und Behörden, die engen Kontakt zu unbegleiteten Kindern haben, fördern (2011-2014).

7. Die Kommission wird innerhalb des EU-Rahmens für nationale Strategien zur Integration der Roma, der im Frühjahr 2011 angenommen werden soll, den Kindern einen besonderen Stellenwert einräumen und vor allem auf eine intensivere Nutzung der Strukturfonds zur Integration der Roma hinwirken.

8. Die Kommission wird alle Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu zu bewegen suchen, für die rasche Einführung und Betriebsbereitschaft der Hotline 116 000 für vermisste Kinder und der Systeme zur Alarmierung der Öffentlichkeit zu sorgen, und sie dabei unterstützen (2011-2012).

9. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten und sonstigen Akteure dabei unterstützen, noch mehr vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Kinder gegen Drangsalierungen und Cyber-Bullying, schädliche Inhalte und sonstige negative Erfahrungen bei der Nutzung von Online-Technologien zu ergreifen, wobei sie vor allem auf das Programm für mehr Sicherheit im Internet zurückgreifen und bei der einschlägigen Industrie auf eine Selbstregulierung hinwirken wird (2009-2014).

10. Die Umsetzung der EU-Leitlinien für die Förderung und den Schutz der Rechte des Kindes, in deren Mittelpunkt die Bekämpfung jeglicher Art von Gewalt gegen Kinder steht. Die EU wird deren Umsetzung evaluieren und die Leitlinien zum Thema Kinder und bewaffnete Konflikte umsetzen, die auf der überarbeiteten Umsetzungsstrategie von 2010 basieren.

11. Die Kommission wird im Laufe des Jahres 2011 auf dem Webportal EUROPA eine gesonderte Einstiegsseite mit Informationen für Kinder und über die Rechte von Kindern einrichten. Sie wird die übrigen EU-Organe dazu ermuntern, sich der Initiative anzuschließen.

Hintergrund

Gemäß dem Vertrag von Lissabon ist die EU verpflichtet, den Schutz der Rechte des Kindes zu fördern. Die Rechte des Kindes gehören zu den Grundrechten, die die EU nach Artikel 24 der EU-Grundrechtecharta achten muss. Außerdem haben alle 27 EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes ratifiziert.

Die Strategie Europa 2020 (IP/10/225) und der Aktionsplan der Kommission zur Umsetzung des Stockholmer Programms (IP/10/447) haben für das 21. Jahrhundert die Vision eines Europa entwickelt, in dem die Kinder bessere Bildungschancen und einen besseren Zugang zu den Leistungen und Ressourcen erhalten, die sie benötigen, um erwachsen zu werden, und in dem ein wirksamerer Schutz ihrer Rechte gewährleistet ist.

Weitere Informationen:

Die Rechte des Kindes in der EU

Presseraum der Generaldirektion Justiz:

http://ec.europa.eu/justice/news/intro/news_intro_en.htm

Homepage von Viviane Reding, Vizepräsidentin der Kommission und EU-Kommissarin für Justiz, Grundrechte und Bürgerschaft:

http://ec.europa.eu/commission_2010-2014/reding/index_de.htm
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Europäisches Parlament
Arbeitsgruppe "Familie, Kinderrechte und Solidarität zwischen den Generationen"
Dr. med. Anna Záborská MdEP, Vorsitzende
Tobias Teuscher, Pers. Referent
Büro ASP 3 F 357
B-1047 Brüssel
Tel +32.475.86.40.64
tobias.teuscher@europarl.europa.eu