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22.05.2014

Ethikrat-Sachverständigenanhörung zu Stammzellen und Verbot des Klonens zu Fortpflanzungszwecken

Am 08.05.15 veranstaltete der Deutsche Ethikrat in Berlin im Rahmen seiner Plenarsitzung eine öffentliche Anhörung zur Forschung an humanen embryonalen Stammzellen durch Zellkerntransfer und an induzierten pluripotenten Stammzellen. Hierzu befragte das Ethikgremium vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen drei Experten aus den Bereichen Naturwissenschaft, Ethik und Recht zu den sich daraus eventuell ergebenden rechtlichen Herausforderungen.

Kernfrage war, inwiefern die neuen Technologien von den geltenden Gesetzen wie dem Embryonenschutzgesetz und dem Stammzellgesetz erfasst werden und ob eine Überprüfung der Rechtslage erforderlich sein könnte.

Mehr dazu in einem Themenspecial der InteressenGemeinschaft Kritische Bioethik Deutschland zur Ethikrat-Sachverständigenanhörung zu Stammzellen und Klonverbot