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17.11.2023

Erste Lesung: Deutscher Bundestag debattierte Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags

Der Deutsche Bundestag hat am 15.11.23 erstmals den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (Drucksache 20/9049) beraten. Die Abgeordneten haben den Entwurf nach rund einstündiger Diskussion zusammen mit einem Antrag der AfD-Fraktion zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend überwiesen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Geschlechtseinträge und Vornamen zukünftig einfacher geändert werden können. Die Bundesregierung führt an, dass sich das medizinische und gesellschaftliche Verständnis von Geschlechtsidentität weiterentwickelt habe und die aktuelle Rechtslage dem nicht ausreichend gerecht werde. Das Ziel des Entwurfs ist es, Regelungen zu vereinheitlichen und zu entbürokratisieren sowie den Schutz der verfassungsrechtlich geschützten Geschlechtsidentität zu gewährleisten.  

Der Gesetzentwurf ist allerdings umstritten. Kritiker sehen darin mehr Fragen und Probleme die sich mit der geplanten Regelung ergeben. Mehr dazu in einem ausführlichen Kommentar in der Tagespost vom 16.011.23.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags debattiert
Mitteilung Deutscher Bundestag 15.11.23

Selbstbestimmungsgesetz: Ideologie statt Wahrheit
Die Tagespost 16.11.23