20.04.2024
Entschließung des EU-Parlaments fordert Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in EU-Grundrechte-Charta
In einer mehrheitlich angenommenen Entschließung fordern die Abgeordneten des Europäischen Parlaments das Recht auf Abtreibung in der EU-Grundrechtecharta zu verankern – eine Forderung, die sie bereits mehrfach erhoben haben. Das Papier wurde in der Sitzung am 11. April 2024 mit 336 gegen 163 Stimmen bei 39 Enthaltungen angenommen.
Die Abgeordneten verurteilen darin laut Pressemitteilung des EU-Parlaments vom selben Tag die „Rückschritte bei Frauenrechten und alle Versuche, den Schutz der sexuellen und reproduktiven Gesundheit und der damit verbundenen Rechte und der Gleichstellung der Geschlechter einzuschränken oder abzuschaffen, einschließlich in den EU-Mitgliedstaaten.“
Konkret wollen sie Artikel 3 der Charta folgendermaßen ändern: „Jeder Mensch hat das Recht auf körperliche Selbstbestimmung, auf einen freien, informierten, umfassenden und allgemeinen Zugang zu sexueller und reproduktiver Gesundheit und den damit verbundenen Rechten sowie zu allen damit zusammenhängenden Gesundheitsdienstleistungen ohne Diskriminierung, einschließlich sicherer und legaler Abtreibung.“
In einem Beitrag der „Tagespost“ vom 12.04.24 gibt es weitere Erläuterungen zu den Auswirkungen und zur Kritik an der Entschließung.
Weitere Informationen:
Selbstbestimmung für Frauen über ihre sexuelle und reproduktive Gesundheit und die damit verbundenen Rechte
Pressemitteilung Europaparlament 11.04.24
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 11. April 2024 zu der Aufnahme des Rechts auf Abtreibung in die Charta der Grundrechte der EU (2024/2655(RSP))
Donnerstag, 11. April 2024 – Brüssel
„Recht auf Abtreibung“: Angriff auf die Menschenwürde
Die Tagespost 12.04.24