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09.06.2023

Entscheidung: Verfassungsbeschwerde gegen Verbot der Werbung für Abtreibungen nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist mit ihrer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht bezüglich ihrer Verurteilung wegen Verstoß gegen das 2017 geltende Werbeverbot für Abtreibungen gescheitert. Mit ihrem am 07.06.23 veröffentlichtem Beschluss hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen. Dies teilte das Gericht in einer Presseaussendung vom selben Tag mit.

Die Beschwerdeführerin wandte sich demnach gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen Werbung für den Schwangerschaftsabbruch und gegen die Strafvorschrift des § 219a Strafgesetzbuch (StGB). Während des laufenden Verfahrens hob der Bundestag die Vorschrift des § 219a StGB sowie die hierauf beruhenden strafgerichtlichen Verurteilungen mit Gesetz vom 11. Juli 2022 rückwirkend auf. Infolgedessen habe sich das Rechtsschutzziel der Beschwerdeführerin erledigt. Ein trotz Erledigung ausnahmsweise fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis liege nicht vor, so das Gericht.

In der Pressemitteilung gibt es die ausführliche Begründung zur Entscheidung.

Weitere Informationen:

Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nach Abschaffung des § 219a StGB erfolglos
Pressemitteilung Bundesverfassungsgericht vom 07.06.23

PM: Werbeverbot für Abtreibungen fällt: Lebensschutz für die Ungeborenen wird weiter ausgehöhlt
CDL-Pressemitteilung 24.06.22