10.11.2022
Endgültig: Deutscher Bundestag beschließt umstrittenes Triage-Gesetz
Der Deutsche Bundestag hat am 10.11.22 in 2. und 3. Lesung mit der Mehrheit fast aller Stimmen der Koalitionsfraktionen eine Änderung des Infektionsschutzgesetz (IfSG) verabschiedet, um damit die sogenannte „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen.
Mit Annahme eines diesbezüglichen Gesetzeswurfes der Bundesregierung soll die bestehende grundgesetzlich verbriefte Schutzpflicht von Menschen mit Behinderungen, die sich aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes ergibt, umgesetzt werden.
In der namentlichen Abstimmung stimmten 366 Abgeordnete für das Gesetz, 284 dagegen und fünf enthielten sich. Ein Entschließungsantrag der Unionsfraktion zu dem Gesetzentwurf wurde mehrheitlich abgelehnt.
Triage wird unzureichend geregelt
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Tino Sorge, und der Berichterstatter Hubert Hüppe kritisierten im Vorfeld der Abstimmung in einer gemeinsamen Pressemitteilung vom selben Tag, das Gesetz der Ampel lasse große Lücken und der Auftrag des Verfassungsgerichts werde nicht umgesetzt
„Die Ampel ist krachend daran gescheitert, den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen“, so Tino Sorge. „Das Bundesverfassungsgericht hatte das Ziel gesetzt, eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderung bei einer möglichen Triage zu verhindern. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, verunsichert die Ampel Ärzte und Patienten noch mehr. So bleibt ungeklärt, wer im Falle einer Triage die Entscheidungen trifft. Auch Sanktionsregeln bei Fehlentscheidungen fehlen nach wie vor“, gab Sorge zu bedenken.
Die Bundesregierung habe die Notwendigkeit ignoriert, die Triage auch für solche Situationen zu regeln, die nicht pandemiebedingt sind. „Für Naturkatastrophen und andere Sonderfälle gibt es weiterhin keine Regelung. Insbesondere Menschen mit Behinderung haben starke Kritik an ihrer völlig unzureichenden Beteiligung im Verfahren geübt – zu Recht. Die Art und Weise, wie dieses Gesetz zustande gekommen ist, hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack“, kritsierte Sorge.
Hubert Hüppe erklärte: „Erst nach einer dreijährigen Stolperstrecke hat die Ampelkoalition einen schmalen Gesetzentwurf eingebracht, der sich nur auf Triage im Kontext von Infektionskrankheiten bezieht. Am Ende steht ein Gesetzgebungs-Torso, die tiefe Enttäuschung der Betroffenen und die vertane Chance, Diskriminierung wegen Behinderung bei Triagen umfassend zu unterbinden.“
Weitere Informationen:
Bundestag billigt Gesetz zur „Triage-Entscheidung“ des Bundesverfassungsgerichts
Mitteilung Deutscher Bundestag 10.11.22
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