05.07.2024
Endgültig: Deutscher Bundestag beschließt Gesetzesänderung zum Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen
Der Deutsche Bundestag hat am 05.07.2024, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (Drucksache 20/10861) in der vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geänderten Fassung (Drucksache 20/12151) in Zweiter und Dritter Lesung angenommen. Dies teilte der Bundestag auf seiner Webseite mit.
Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, Schwangere vor sogenannter Gehsteigbelästigungen vor Beratungs- und Abtreibungsstellen zu schützen. Konkret entschied der Bundestag mit der Koalitionsmehrheit u.a., eine Bannmeile von 100 Metern um Beratungs- und Abtreibungseinrichtungen zu ziehen.
In namentlicher Abstimmung nach vorangegangener Debatte stimmten 381 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 169 lehnten ihn ab, null enthielten sich und 183 haben nicht abgestimmt.
Weitere Informationen:
Schutz von Schwangeren vor Belästigungen an Beratungsstellen beschlossen
Mitteilung des Bundestages vom 05.07.24 inkl. Abstimmungsergebnisse, Videoaufzeichnung der Debatte und allen Drucksachen