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27.02.2024

Endgültig ab 1. Februar: Niederlande erlaubt Sterbehilfe für Kinder unter 12 Jahren

Die Niederlande haben zum 1. Februar 2024 die Tötung auf Verlangen für Kinder unter 12 Jahren legalisiert. Faktisch entscheiden dabei die Eltern des Kindes über Leben oder Tod. Eine entsprechende Verordnung dazu wurde im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Diese Regelung erweitert die bereits bestehende Praxis, die es Eltern erlaubt, die Tötung fehlgebildeter Neugeborener und bei Jugendlichen ab zwölf Jahren zu beantragen. Kritiker betrachten diese Maßnahme als weiteren Tabubruch und sehen sie als Entscheidung gegen die Schwächsten in der Gesellschaft an. Die Zahl derjenigen, die Sterbehilfe beantragen können, wird mit dieser neuen Regelung erweitert, was die "schiefe Ebene" bei der Sterbehilfe bestätigt.

Über die Neuregelung berichtete ausführlich das Ärzteblatt online am 29.01.24 und das Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMAB) am 19.02.24.

Weitere Informationen:

Niederlande erlauben ab Februar Sterbehilfe auch für Kinder
Aerzteblatt.de 29.01.24

Niederlande: Tötung auf Verlangen der Eltern darf auch bei unter 12-Jährigen durchgeführt werden
Institut für Medizinische Anthropologie und Bioethik (IMAB) am 19.02.24