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03.01.2020

Endabstimmung am 16.01.20 über Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden

Am Donnerstag, 16. Januar 2020, ab 9 Uhr sollen in Zweiter und Dritter Lesung im Deutschen Bundestag die Abgeordneten über die Einführung der Widerspruchsregelung bei Organspenden abstimmen. Dies teilte der Deutsche Bundestag am 27.12.19 mit

Eine Gruppe von Abgeordneten um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Gesundheitsexperten Prof. Dr. Karl Lauterbach strebt mit ihrem Gesetzentwurf eine sogenannte doppelte Widerspruchslösung an. Demnach gilt jeder Bürger als möglicher Organspender, der zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat.

Eine zweite Abgeordnetengruppe um die Grünen-Vorsitzende Annalena Baerbock strebt mit ihrem Entwurf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. Hier soll den Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, zu ändern und zu widerrufen.

Für die Debatte sind zwei Stunden vorgesehen. Die Abtsimmung erfolgt namentlich und wird im Internet live übertragen. Mehr dazu in der Mitteilung des Bundestages.

 

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