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26.11.2020

Embryonenschutz, Abtreibung und Sterbehilfe: Grüne verabschieden neues Grundsatzprogramm

Die Grünen haben nach knapp dreijährigem Prozess bei ihrem Online-Bundesparteitag am 22.11.2020  ihr neues Grundsatzprogramm verabschiedet. Darin haben sie diverse biopolitische Weichen für sich gestellt, u.a. zu Sterbehilfe, Abtreibung und Embryonenschutz.

Konkret sprechen sich darin die Grünen in der Debatte um die Sterbehilfe für ein „selbstbestimmtes Sterben frei von Druck“ aus.

Des Weiteren bekräftigen sie ihre Forderung nach einer Legalisierung von Abtreibungen. Zum Recht auf Selbstbestimmung „zählen auch selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche, die nichts im Strafgesetzbuch verloren haben“, heißt es in einem entsprechenden Passus. Allerdings haben sie sich auch für die Beibehaltung eines strengen Embryonenschutzes ausgesprochen.

ALfA verwundert über grünes Grundsatzprogramm

Kritik an dem neuen Grundsatzprogramm der Grünen kam von der überparteilichen und überkonfessionellen Lebensschutzorganisation Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V.

„Die Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. hat mit großer Verwunderung und ziemlichem Befremden das neue Grundsatzprogramm der Grünen zur Kenntnis genommen. Dass die Grünen vorgeburtliche Kindstötungen fälschlicherweise für ein Frauenrecht halten und folglich die Streichung der Paragrafen 218 folgende aus dem Strafgesetzbuch fordern, ist deutschen Lebensrechtlern seit langem bekannt“, erklärte die ALfA-Bundesvorsitzende, Cornelia Kaminski in einer Pressemitteilung vom 23.11.2020.

„Dessen ungeachtet gab es jedoch, wenn es um die Würde geborener Menschen ging, doch eine Reihe Positionen, welche die ALfA und die Grünen, die beide aus der Bürgerrechtsbewegung kommen, gemeinsam vertraten. So konnten sich Lebensrechtler der ALfA nicht nur hinsichtlich der Verbote von Eingriffen in die menschliche Keimbahn und der Patentierung von Genen mit den Grünen einig wissen, sondern auch beim Verbot von Eizellenspende und Leihmutterschaft. Das ist nun vorbei.“, kritisierte Kaminski.

Auch hinsichtlich des Schutzes von menschlichem Leben an dessen Ende schienen die Grünen lange Zeit sensibler als manch andere Partei zu sein – eine weitere lobenswerte Haltung, die mit dem Bekenntnis der Partei zu einem ,Recht auf selbstbestimmtes Sterben‘ im neuen Grundsatzprogramm zu Grabe getragen worden sei.

Entschiedener Widerstand von Lebensrechtlern nötig

„Wer wie die Grünen ,selbstbestimmte Schwangerschaftsabbrüche‘ als ,Teil einer guten öffentlichen Gesundheitsversorgung‘ begreift und sicherstellen will, dass diese von Ärzten vorgenommen werden, legt unweigerlich Hand an das Weigerungsrecht von Ärzten und Hebammen. Das aber fordert ebenso wie die Negierung des Lebensrechts ungeborener Kinder den entschiedenen Widerstand von Lebensrechtlern heraus“, so Kaminski.

Es sei „an Dramatik kaum zu überbieten“, dass die Grünen in ihrem neuen Grundsatzprogramm ,Selbstbestimmung‘ zwar zu einem zentralen Wert erklären. „Wenn es aber auf diese ankommt, lassen sie die Selbstbestimmung von Frauen erst nach der Zeugung unschuldiger und wehrloser Kinder einsetzen, während die von Ärzten und Hebammen faktisch ignoriert wird. Richtig wäre andersrum: Ärzte und Hebammen können niemals zur Mitwirkung an einer vorgeburtlichen Kindstötung verpflichtet werden und das Selbstbestimmungsrecht von Frauen existiert auch schon vor der Zeugung eines Kindes.“

„Es ist tragisch, dass das Leben von Molchen und Kröten den Grünen offenbar als schützenswerter gilt als das Leben ungeborener Kinder und die Gewissensfreiheit von Ärzten und Hebammen, die nicht bereit sind, an deren Tötung mitzuwirken. Für Lebensrechtler dürfte sich die Wahl dieser Partei damit auf absehbarer Zeit erledigt haben“, so das Fazit der ALfA-Bundesvorsitzenden.

 

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