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14.09.2020

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) warnt: Suizidpräventive Arbeit in Gefahr

Im Februar 2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Suizidbeihilfe außer Kraft gesetzt (§ 217 StGB).

Zum Internationalen Tag der Suizidprävention am 10.09.2020 warnte der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) in einer Pressemitteilung, der mit dem Urteil des BVerfG zu erwartende erleichterte Zugang zum assistierten Suizid gefährde die suizidpräventive Arbeit auch im Rahmen der Hospiz- und Palliativarbeit.

Mehr im Beitrag "Deutscher Hospiz- und PalliativVerband (DHPV) warnt: Suizidpräventive Arbeit in Gefahr" auf der Webseite der Ärzte für das Leben e.V.