26.09.2022
Deutscher Ethikrat veröffentlicht Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“
Am 22. September 2022 stellte der Deutsche Ethikrat in der Bundespressekonferenz in Berlin seine Stellungnahme „Suizid – Verantwortung, Prävention und Freiverantwortlichkeit“ vor. Damit verfolgt der Rat drei zentrale Anliegen: ein angemessenes Bewusstsein für die Vielschichtigkeit von Suizidalität schaffen, die Voraussetzungen freiverantwortlicher Suizidentscheidungen präzisieren und die unterschiedlich gelagerten Verantwortungen verschiedener Akteurinnen und Akteure im Kontext von Suizidentscheidungen und -prävention aufzeigen.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht am 26. Februar 2020 den Straftatbestand der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig und nichtig erklärt hatte, brandeten die schon lange bestehenden Debatten zum angemessenen Umgang mit suizidalen Krisen und dem umstrittenen Thema der Suizidassistenz und seiner Regulierung erneut auf.
Der Deutsche Ethikrat hat sich in der Vergangenheit bereits in zwei Ad-hoc-Empfehlungen 2014 und 2017 mit Fragen der Suizidassistenz beschäftigt. Mit der aktuellen Stellungnahme nimmt er die Thematik erneut auf und betont dabei vor allem die Bedeutung der Suizidprävention.
Weitere Informationen:
Ethikrat: Stärkung von Suizidprävention und Selbstbestimmung
Pressemitteilung Deutscher Ethikrat vom 22.09.22
(Dort ist auch die Stellungnahme abrufbar)
Hochgradig problembewusst
Die Stellungnahme des Ethikrats zum Suizid ist der Lektüre wert und gehört von jedem Abgeordneten gelesen. Ein Kommentar.
Die Tagespost, 23.09.22