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03.03.2015

Deutscher Ethikrat: Stellungnahme zu Hirntod und Entscheidung zur Organspende

Am 24.02.15 hat der Deutsche Ethikrat seine Stellungnahme "Hirntod und Entscheidung zur Organspende" vorgelegt. Darin befasst sich der Ethikrat ausführlich mit der Kontroverse um den Hirntod und fordert Verbesserungen bei der Information und Kommunikation rund um die Organspende. Außerdem fordert er eine gesetzliche Regelung zu organprotektiven Maßnahmen bei möglichen Organspendern.

Die stellvertretende CDL-Bundesvorsitzende, Odila Carbanje übte gegenüber der Nachrichtenagentur idea und kna Kritik an der Ethikrat-Stellungnahme. Sie verwies darauf, dass die Diagnose des Hirntodes als Tod des Menschen umstritten sei. So sprächen manche Kliniken in den USA auch vom „gerechtfertigten Töten“. Ein Mensch, egal in welcher Lebensphase, dürfe jedoch nicht getötet werden, auch dann nicht, wenn ein guter Zweck damit verfolgt wird. „Solange noch geringste Zweifel daran bestehen, dass der ‚Hirntod‘ der Tod des Menschen ist, darf er kein Kriterium für eine Organentnahme sein“, so Carbanje. Sie verwies auf einen Fall im Raum Bremen im Januar, wo Ärzte eine Organspenden-Operation abgebrochen hatten, weil der Hirntod des Spenders nicht korrekt diagnostiziert worden war. Zuvor hatte es ähnliche Fälle gegeben.

Mehr zum Inhalt der 189-seitigen Stellungnahme in der ausführlichen Pressemitteilung des Ethikrates, einem Artikel in der "Welt", einer aktuellen Presseschau und in der kritischen Stellungnahme von Kritische Aufklärung über Organtransplantation e.V. (KAO).

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