14.05.2022
Deutscher Bundestag debattierte in erster Lesung über geplante Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen
Am 13.05.22 hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung knapp eine Stunde über die von der Bundesregierung geplante Aufhebung des Verbots der Werbung für Abtreibungen debattiert.
Diskussionsgrundlage war ein Gesetzentwurf „zur Änderung des Strafgesetzbuches – Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch (Paragraf 219a StGB), zur Änderung des Heilmittelwerbegesetzes und zur Änderung des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch“ (Drucksache 20/1635). Außerdem diskutierten die Abgeordneten über einen von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Antrag sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke.
Der Gesetzentwurf sowie die Anträge wurden im Anschluss der Debatte an den federführenden Rechtsausschuss zur weiteren Beratung überwiesen. Auf der Webseite des Bundestages gibt es einen ausführlichen Bericht, eine Videoaufzeichnung der Debatte sowie die zugehörigen Drucksachen.