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02.08.2020

Debatte um geschäftsmäßige Suizidbeihilfe: „Der Grundwert des Lebens steht zur Disposition“

Bei der Konrad-Adenauer-Stiftung gibt es ein lesenswertes Interview mit dem Palliativmediziner Dr. Thomas Sitte zum BVerfG-Urteil über das Verbot der geschäftsmäßigen Förderung von Selbsttötung

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit Urteil vom 26. Februar 2020 das Verbot der „Geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung“ (§ 217 StGB) für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Das Gericht monierte, dass die Autonomie des Menschen zu stark beschnitten werde.

Damit steht der Gesetzgeber vor der schwierigen Aufgabe, eine neue Regelung für dieses ethisch sensible Thema zu finden. In dem 9 Seiten langen Interview bewertet Sitte das Urteil, zeigt u.a. Risiken auf, erläutert die Situation und gibt Einblicke in seine Erfahrungen aus seiner Arbeit.

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: