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27.07.2018

CRISPR/Cas9: EuGH schützt Verbraucher vor Gentechnik - auch Embryonen?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch entschieden, dass auch neue Verfahren aus der Genomintervention, wie die Genschere CRISPR/Cas9, unter die EU-Freisetzungsrichtlinie über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt fallen. Bislang waren Methoden, bei denen kein fremdes Erbgut in den Organismus eingebracht wurde, von der europäischen Regelung ausgenommen. Dies galt aber vor allem für Chemikalien oder radioaktives Material, da zur Zeit der Festlegung der Richtlinie noch keine Verfahren wie CRISPR/Cas9 verfügbar waren. 

Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) nimmt Pressesprecherin Susanne Wenzel wie folgt Stellung:

Der EuGH hat in sein richtungsweisendes Urteil unter anderem damit begründet, dass die Risiken für Mensch und Umwelt derzeit nicht absehbar seien. Europaweit hatten Umweltorganisationen angemahnt, dass es für die genmanipulierten Pflanzen bislang keine "umfassenden individuellen Risikobewertungen" gibt und die Folgen dieser Genmanipulation nicht absehbar sind. Das Urteil wurde allgemein als ein deutliches "Bekenntnis zum Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit" gewürdigt. Aber auch die deutschen Ministerien für Umwelt und Landwirtschaft erklärten in Stellungnahmen zur Gerichtsentscheidung, es dürfe keine "Einführung der Gentechnik durch die Hintertür" geben dürfe und dass "der gesundheitliche Verbraucherschutz immer an erster Stelle stehe."

Nun muss auch Obst und Gemüse, das aus den mit CRISPR/Cas9 manipulierten Pflanzen gezogen wurde, im Handel entsprechend gekennzeichnet werden. Nach Experteneinschätzung führt dies in Deutschland zur Unverkäuflichkeit der veränderten Produkte, da die Verbraucher hierzulande genmanipulierte Lebensmittel ablehnen.

Mit CRISPR/Cas9 kann aber nicht nur die DNA bei Pflanzen und Tieren verändert werden, sondern auch das Genom des Menschen. Mittels Genschere erzeugte Manipulationen sind vererbbar auf die nächste und die kommenden Generationen. Auch beim Menschen sind die Risiken und möglichen Schäden noch nicht absehbar wie erst Studien kürzlich zeigten. Die Heilsversprechen von CRISPR/Cas9 sind mehr als fragwürdig, schlicht "unseriös".

Genmanipulationen am Mais oder bei Lebensmitteln und Tieren empören die Menschen völlig zu Recht und führen zu wütenden Protesten. Bei Manipulationen am menschlichen Genom aber geht es um den Menschen selbst und die nächsten Generationen! Wo bleiben hier Empörung und Protest? Es hat den Anschein, als stehe der Verbraucherschutz höher als der Schutz des Menschen als Individuum. Wird es künftig auch eine Kennzeichnungspflicht für Menschen geben, deren DNA manipuliert wurde?

Während in Deutschland derartige Geninterventionen durch § 5 Embryonenschutzgesetz verboten sind, wird weltweit und in Europa vor allem in England durchaus eifrig an Embryonen mit CRISPR/Cas9 geforscht. Pro Versuch werden dabei 20 bis 30 Embryonen "verbraucht", das heißt getötet.

Aus Sicht der CDL ist es nicht nur wünschenswert, sondern sogar dringend geboten, dass derartige Eingriffe in die menschliche DNA generell verboten und den Forschern hier klare ethische und rechtliche Grenzen aufgezeigt werden."