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25.03.2022

CDL-Postkarten-Protest-Aktion: Werbung für Abtreibung (gemäß §219a StGB) muss weiter verboten bleiben!

Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um eine Streichung des Werbeverbot für Abtreibungen haben die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) ihre bereits 2018 durchgeführte Postkarten-Protest-Aktion neu gestartet. Damit engagieren sie sich für die dringend gebotene Beibehaltung des Werbeverbotes für Abtreibungen gemäß § 219a StGB.

Statt mehr Werbung und mehr ärztliche Angebote zur Abtreibung brauchen die Frauen mehr Hilfen und Unterstützung in Krisensituationen!

Die CDL stellt Mitgliedern und Freunden auf Bestellung Postkarten zur Verfügung, mit denen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages unter dem Titel „Werbung für Abtreibung ist Werbung für Tötung“ aufgefordert werden, sich für den Erhalt des Werbeverbotes nach §219a StGB einzusetzen.

Für weiterführende Informationen wird auf der Karte auch der Link zur Informationsseite des Bundesverbandes Lebensrecht (BVL) „Keine Werbung für Abtreibung“ unter https://keine-werbung-fuer-abtreibung.de/ angeboten. Dort wird umfassend über den §219a StGB und die derzeitig in Politik und Gesellschaft stattfindende Debatte informiert.

Die Postkarten können bei der Bundesgeschäftsstelle der CDL ab sofort per E-Mail info@cdl-online.de bestellt werden.

Außerdem gibt es die Postkarten hier als Download im PDF-Format.

CDL-Themenrubrik Abtreibung

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: