23.03.2010
CDL fordert: Stoppt die staatliche Abtreibungsfinanzierung
CDU-Landesparteitag nimmt CDL-Antrag an
„Die staatliche Finanzierung der Abtreibung muß auch in Deutschland gestrichen werden.“ Mit dieser Forderung kommentiert die Landesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Odila Carbanje, das Zugeständnis von Präsident Obama an die konservativen Abgeordneten im Repräsentantenhaus, daß die Kosten für Abtreibungen in Amerika nicht vom Staat bezahlt werden.
Ohne diese Ankündigung von Obama hätte es keine Zustimmung für seine Gesundheitsreform gegeben. Dieses Signal muß von der deutschen Politik aufgegriffen werden. Ein Anfang ist auf dem CDU-Landesparteitag am vergangenen Samstag in Münster gemacht worden. Der CDL-Initiativ-Antrag auf Beendigung der steuerlichen Finanzierung von Abtreibungen wurde von den Delegierten mehrheitlich angenommen und an die NRW- Landesgruppe in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verwiesen.
Im Jahre 2008 gab es allein in NRW 24.120 statistisch erfasste Abtreibungen, wofür der Landeshaushalt mit 9.500.000€ belastet wurde. Ein Staat, der die Tötung ungeborener Kinder finanziert, trägt aktiv dazu bei, daß in der Bevölkerung das Bewußtsein vom Unrechtscharakter der Abtreibung schwindet. Die CDU in NRW hat nun auf ihrem Landesparteitag den ersten Schritt unternommen, um die Weichen für eine „Kultur des Lebens“ zu stellen. Doch der Weg zu einem umfassenden Lebensschutz für alle ist noch lang und steinig.“
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Initiativ-Antrag für den Landesparteitag der CDU am 20.3.2010 in Münster
Antragstellerin: Frau Margarete Knoke, Delegierte des Kreisverbandes Höxter
Antrag
Die einst von der CDU/CSU massiv abgelehnte öffentlich-rechtliche Finanzierung von vorgeburtlichen Kindestötungen (Abtreibungen) durch die gesetzlichen Krankenkassen hat in NRW inzwischen (2008) bei 24.120 statistisch erfassten Fällen eine Summe von 9.500.000 € erreicht. Angesichts der verheerenden bewusstseinsbildenden Wirkung der Abtreibungsfinanzierung und vor dem Hintergrund der sich dramatisch verschlechternden demographischen Entwicklung, vor allem aber aus grundsätzlichen Erwägungen muss die steuerliche Finanzierung von Abtreibungen beendet werden. Die eingesparten Gelder sollten für Maßnahmen verwandt werden, die Frauen das Ja zum ungeborenen Kind erleichtern.
Begründung
Die CDU muss endlich wieder zu einem aktiven Lebensschutz zurückfinden und sich auf das besinnen, was sie auf dem Bundesparteitag in Wiesbaden 1988 in ihrem Abschlussdokument „Politik auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes" festgestellt hat: „Ungeborenes und geborenes menschliches Leben sind gleichwertig. ... Über menschliches Leben darf niemand verfügen – nicht am Lebensanfang und auch nicht am Lebensende. ... Unser oberstes Ziel ist, das ungeborene Kind besser zu schützen und alles zu tun, damit die hohe Zahl der Abtreibungen zurückgeht". – Ein Staat, der die Tötung ungeborener Kinder finanziert, trägt aktiv dazu bei, dass in der Bevölkerung das Bewusstsein vom Unrechtscharakter der Abtreibung schwindet.
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Initiativ-Antrag für den Landesparteitag der CDU am 20.3.2010 in Münster
Antragstellerin: Frau Margarete Knoke, Delegierte des Kreisverbandes Höxter
Antrag
In den Beratungs- und Entscheidungsprozeß einer Abtreibung bezieht das Gesetz die Väter der betroffenen Kinder nicht mit ein. Nicht zuletzt im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGHMR zur Stärkung der Rechte von Vätern muss dies geändert werden. Es ist auf eine Änderung der Rechtslage dahingehend hinzuwirken, dass Väter in den Beratungs- und Entscheidungsprozeß einer Abtreibung einbezogen werden.
Begründung:
Der 36. CDU-Bundesparteitages hat 1988 ausdrücklich hervorgehoben: „Ungeborenes und geborenes menschliches Leben sind gleichwertig". Dieser unverändert gültigen Feststellung entspricht es, auch die elterliche Verantwortung für geborene und ungeborene Kinder in gleicher Weise zu regeln. Bislang hängt die Entscheidung für oder gegen das ungeborene Kind allein vom Willen der Kindesmutter ab. Eine gleichberechtigte Verantwortung von Vater und Mutter gebietet es jedoch, auch die Väter in den für das ungeborene Kind existentiellen Entscheidungsprozeß einzubeziehen, sofern es sich nicht um medizinisch- oder kriminologisch indizierte Abtreibungen nach § 218 a Abs. 2 und 3 StGB handelt.