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20.02.2022

BVL-Stellungnahme zur Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB)

Vor dem Hintergrund der von der Bundesregierung geplanten Aufhebung des Werbeverbots für Abtreibungen (§ 219a StGB) hat der Bundesverband Lebensrecht (BVL) am 16.02.22 eine umfassende Stellungnahme an das Bundesjustizministerium gesandt.

Darin erläutert der BVL warum er den Gesetzentwurf zur Aufhebung des Verbots der Werbung für den Schwangerschaftsabbruch aus zwei Hauptgründen für verfehlt hält. Erstens wegen der Falschinterpretation des Inhalts von § 219a StGB, der eine Reihe von Missständen behauptet, die nicht bestehen. Zweitens hätte die Abschaffung des Paragraphen Auswirkungen auf andere Bereiche der Abtreibungsregelung und würde eine andere gesellschaftliche Haltung gegenüber Abtreibung bewirken.

Der Bundesverband Lebensrecht e. V. (BVL) ist ein Zusammenschluss 15 deutscher Lebensrechtsorganisationen, der sich zum Ziel gesetzt hat, sich für den Schutz des Lebensrechts jedes Menschen von der Zeugung bis zum natürlichen Tod einzusetzen.

 

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