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16.04.2020

BVL: Sprechen wir doch einmal über ungewollte Abtreibungen.

Zu erneuten Forderungen nach Abschaffung des § 218 StGB erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverband Lebensrecht BVL e.V., in einer Pressemitteilung vom 15.04.20:

Während aktuell allerorten der Lebensschutz in den Vordergrund gestellt wird, soll er genau dort abgeschafft werden, wo er am meisten gebraucht wird: bei den Menschen, die ihre Grundrechte noch nicht, nicht mehr oder gar nicht selbst vertreten können. Um diese Menschen zu schützen, sind unter anderem Euthanasie und Abtreibung nicht zulässig. Bei der erneut erhobenen Forderung nach Freigabe der Abtreibung wird stetig über „ungewollte Schwangerschaften“ gesprochen. Sprechen wir doch einmal über ungewollte Abtreibungen. Denn wer will, dass Abtreibung freigestellt wird und Frauen im Schwangerschaftskonflikt zu Hause abtreiben, ignoriert bewusst folgende Tatsachen:

Die meisten Frauen im Schwangerschaftskonflikt werden unter Druck gesetzt und häufig von Männern, die sich ihrer Verantwortung entziehen, zur Abtreibung gezwungen. Der Konflikt entsteht nicht durch die Schwangerschaft, sondern durch die Diskriminierung von Frauen. Die Freigabe der Abtreibung würde diese Frauenfeindlichkeit fördern. Denn alle aus dieser Situation resultierenden Abtreibungen sind ungewollte Abtreibungen.

Bei Vergewaltigung brauchen Frauen Beistand, der Verbrecher muss hart bestraft werden. Die Vertuschung des Verbrechens, indem die Frau zur Abtreibung geschickt wird, ist frauenfeindlich. Wer Abtreibung in die Privatsphäre verlagern will, überlässt diese Frauen ihrem Schicksal und weiterem Missbrauch.

Überraschende Schwangerschaften bei Jugendlichen ergeben sich häufig durch Fehl- und Falschinformationen in Bezug auf künstliche Verhütungsmittel. Zu behaupten, dass Sexualleben ohne Schwangerschaft immer funktioniere, und bei Nichtfunktionieren eine gesundheitsschädliche Abtreibung anzubieten, ist verantwortungslos.

Es wird argumentiert, dass Frauen zu gefährlichen Methoden greifen würden, wenn sie nicht legal abtreiben dürfen. Wenn eine Frau so verzweifelt ist, dass sie ihr eigenes Leben gefährdet, ist das Angebot einer Abtreibung besonders diskriminierend. Wer so verzweifelt ist, braucht Unterstützung zum menschenwürdigen Leben, nicht Vertuschung und Diskriminierung durch Ignorieren ihrer Situation, die durch Abtreibung nicht besser wird.

Es gibt keine gemütliche Abtreibung auf dem Sofa, im Arm des Kindesvaters, der entspannt auf den Tod seines Kindes wartet. So suggerierte es ein Werbeplakat für „Home abortion“ mit Mifepriston in Schweden vor einigen Jahren auf einem Fiapac-Kongress. In der Realität ist Abtreibung diskriminierend und frauenfeindlich. Wer davor die Augen verschließt, hat kein Interesse an einer Lösung der wirklichen Probleme und/oder verdient am Unglück der betroffenen Menschen viel Geld.

V.i.S.d.P.:
Alexandra M. Linder M.A.
Vorsitzende Bundesverband Lebensrecht e.V.
Email: linder@bv-lebensrecht.de