07.03.2024
BVL: „Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.“
Zum Internationalen Frauentag am 08. März und zur Ergänzung der französischen Verfassung, Art. 34, um eine „garantierte Freiheit“ der Frau auf Abtreibung erklärte Alexandra Linder, Vorsitzende des Bundesverbands Lebensrecht e.V., in einem Pressestatement vom 07.03.24:
Zum zweiten Mal in der Geschichte wird Abtreibung als „Recht“ oder „Freiheit“ in eine Verfassung aufgenommen. Das erste Mal war es im kommunistisch-diktatorisch regierten Jugoslawien. Frankreich tritt in unwürdige Fußstapfen.
Ab jetzt hat dort jede Frau die „garantierte Freiheit“, eine „freiwillige Schwangerschaftsunterbrechung vornehmen zu lassen“. Damit steht das Grundrecht des medizinischen Personals auf Gewissensfreiheit auf dem Spiel – einer garantierten Freiheit darf sich niemand verweigern. Zwei Grundrechte, Freiheit und freie Meinungsausübung, werden bei der gesellschaftspolitischen Arbeit für das Lebensrecht aller Menschen eingeschränkt. Eine Befristung der Abtreibung, aktuell in Frankreich die 16. Schwangerschaftswoche, ist jetzt verfassungswidrig – Abtreibung muss bis zur Geburt ermöglicht werden. Aufgrund ihres Geschlechts unerwünschte Mädchen sowie Kinder mit genetischen Besonderheiten oder Krankheiten werden von dieser endgültigen Freigabe der vorgeburtlichen Kindstötung besonders betroffen sein.
Nachweisbar ist weltweit folgendes: Die Gleichberechtigung von Frauen wird nirgendwo durch Abtreibung verbessert, sondern durch Bildung und politisch geförderten Respekt vor Frauen. Die Müttersterblichkeit lässt sich nicht durch Abtreibung senken, sondern durch Gesundheitsversorgung. Das brutale Verbrechen der Vergewaltigung wird nicht durch Abtreibung gelöst, sondern durch Respekt vor und Stärkung von Frauen. Doch trotz dieser Sachlage, nämlich dass die Förderung der Abtreibung weder Frauenrechte voranbringt noch irgendeinen psychischen, physischen oder sonstigen Nutzen für eine Frau hat, wird die Abtreibungs-Ideologie weiter vorangetrieben.
Unterdessen werden Mädchen missbraucht, zur Abtreibung und danach zurück in ihre frauenfeindliche Lebenssituation geschickt (z.B. in Chile). Unterdessen müssen Frauen als Prostituierte arbeiten, erhalten illegal Abtreibungsmittel von internationalen Organisationen (z.B. in Uganda) und werden in die ungewollte Prostitution zurück entlassen. Unterdessen gehen in Deutschland bis zu zwei Drittel der Frauen nur deshalb zu einer Abtreibung, weil sie vor allem von Männern unter Druck gesetzt werden. Die rein ideologisch motivierte Abtreibungspropaganda ignoriert die wirkliche Situation von Frauen und ist zutiefst frauenverachtend.
Nicht zuletzt verstößt Frankreich gegen die Kinderrechtskonvention, Art. 6.1, wo es heißt: „Les États parties reconnaissent que tout enfant a un droit inhérent à la vie.“ – „Die Vertragsstaaten erkennen an, dass jedes Kind ein inhärentes Recht auf Leben hat.“ Inhärent heißt der Zugehörigkeit zur Gattung Mensch innewohnend. Das Lebensrecht gilt also bereits vor der Geburt. Die deutsche Fassung übersetzt dies mit „angeboren“ statt „inhärent“ falsch.
Angesichts der EU-SoHO-Verordnung, in der menschliche Embryonen zu Gewebe degradiert werden, und der Bestrebungen, die Frauen ausbeutende „Leihmutterschaft“ weiter zu etablieren sowie das Embryonenschutzgesetz abzuschaffen, bekommt dies noch eine andere Dimension: Mit Menschen im frühesten Stadium ihrer Entwicklung, die rechtlos und ungeschützt sind, kann man forschen, Organoide, Klone und Mischwesen züchten, Kosmetik und Medikamente herstellen. Man kann sie produzieren, in Gebärmütter einpflanzen, bei unpassender Beschaffenheit wegwerfen, abtreiben, verwerten und jedem das Recht geben, Kinder zu bestellen und letztendlich auch nach der Geburt mit ihnen zu machen, was man will. Denn niemand prüft, wer die bestellenden Erwachsenen sind.
Für die Grundrechte von Frauen und vorgeburtlichen Kindern ist es ein schwarzer Tag.
Weitere Informationen:
Frankreich verankert Recht auf Abtreibung in der Verfassung
CDL-Meldung 05.03.24