Header
14.10.2020

Bundesverwaltungsgericht entscheidet demnächst über Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID)

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig fällt am 05.11.20 eine Entscheidung über Zugangsvoraussetzungen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID). Die mündliche Verhandlung fand am 14.10.20 statt.

Hintergrund ist die Klage einer Frau, deren Antrag auf eine Präimplantationsdiagnostik von der Bayerischen PID-Ethikkommission 2016 abgelehnt worden war. Im Kern geht es in dem Verfahren nun um die Frage, ab wann man von einer „schwerwiegenden Erbkrankheit“ sprechen kann und welche Kriterien gelten müssen, um eine Embryonenselektion im Rahmen der künstlichen Befruchtung durchzuführen.

Mehr dazu in einem Beitrag im Deutschen Ärzteblatt vom 14.10.20

 

Weiterführende Informationen zu diesem Thema: